Insoreform: Wann kommt sie und wie? Das AUS für Kleinverwalter?



  • Na ja, so neu ist das nicht (wenn man mal davon ausgeht, dass der Artikelschreiber die Versagung der RSB über das hinaus ausdehnt, was im Gesetzentwurf überhaupt drinsteht... :teufel:).

    Ich habe mich kürzlich bei einer Fortbildung mit Prof. Keller unterhalten, der wiederum kurz vorher mit dem zuständigen Referenten im Ministerium gesprochen hatte. Es ist wohl sehr zweifelhaft, ob die Reform überhaupt noch kommt. Es sieht nicht so aus, als ob der Bundestag nach der Expertenanhörung vom Mai dem Gesetzentwurf zustimmen würde.

    Wen's im Detail interessiert, nochmal zusammengefaßt (im wesentlichen als Merkhilfe für mich selbst...):
    Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Stellungnahme Bundesrat
    Protokoll der 1. Lesung im Bundestag
    Protokoll der Expertenanhörung
    Schriftliche Stellungnahmen der Experten
    Stellungnahme der Bundesjustizministerin zu Änderungen

  • Ich finde es merkwürdig, dass zu # 13 keine offizielle Erklärung der Bundesregierung vorliegt. Nachdem viele soviel Zeit in x Stellungnahmen gesteckt haben, wäre das doch das Mindeste :(

  • Aus dem Newsticker des forum-schuldnerberatung zur Inso-Reform und P-Konto:
    "Neues von der InsO-Reform und dem Pfändungsschutzkonto
    Aus gut informierten Kreisen aus Politik und Bundesjustizministerium ist zu erfahren, dass es in dieser Legislaturperiode keine Novellierung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mehr geben wird. Die Bedenken und Einwände aus den verschiedenen Bereichen (nicht zuletzt auch aus der Schuldnerberatung) konnten im Rahmen der parlamentarischen Beratungen nicht überwunden werden, so dass in der neuen Legislaturperiode vielleicht ein neuer Anlauf genommen wird.
    Im Bereich des Kontenpfändungsschutzes hingegen tut sich nach langem Stillstand etwas Hier kann nach dem jetzigen Stand davon ausgegangen werden, dass noch bis zum Ende dieser Sitzungsperiode des Deutschen Bundestages eine Novellierung beschlossen und damit der Weg frei gemacht wird für das sogenannte P-Konto (Pfändungsschutzkonto). "

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