Insoreform: Wann kommt sie und wie? Das AUS für Kleinverwalter?

  • Weiß einer mehr über die geplante Reform des Insolvenzrechts? Ist es nun stichfest, dass zumindest die masselosen (IK) Verfahren abgeschafft werden und der Kuchen für die vielen Verwalter immer kleiner wird?

    Zur Zeit muss die Hölle los sein bei den Insolvenzgerichten, jeder Advokat, der in den §§ 850 folgende der ZPO geblättert hat, bewirbt sich beim Gericht als „Treuhänder“ und erhofft sich die Zuteilung von Insolvenzverfahren. Offensichtlich das Brot des Anwalts heutzutage.

    Diskutiert wird derzeit heftigst der Reformentwurf und die Abschaffung der masselosen Verfahren, was für viele Kleinverwalter sehr große Einbußen zur Folge hätte.

    Wann ist mit dieser Gesetzesänderung zu rechnen und dem Inkrafttreten der lang diskutierten Gesetzesänderung zu rechen? Kommt sie überhaupt durch?

    Danke vorab!

  • Danke Amun!

    Die Inhalte des Entwurfes sind mir bekannt, mir stellt sich nur die Frage, ab wann und ob überhaupt die Reform in Kraft tritt.

  • Zur Info; Quelle: http://www.forum-schuldnerberatung

    "15.05.2008Ministerin Zypries kündigt Nachbesserungen an
    Auf der Fachtagung der EFH Darmstadt (in Kooperation mit der LAG SB Hessen e.V. und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege Hessen e.V.) am 14.05.2008 zur geplanten Reform der Verbraucherinsolvenz hat Frau Zypries in ihrer halbstündigen Eingangsstellungnahme einige wichtige Positionsänderungen angekündigt:
    Da die umfassende Aufklärung der Überschuldeten im Vorfeld einer Verbraucherinsolvenz (mit dem Ziel der Vermeidung der Insolvenz) die eigentliche Arbeit der B-Stellen darstelle, soll im Rahmen des § 305 InsO eine q u a l i f i z i e r t e Aussichtslosigkeitsbescheinigung erfolgen.
    Eine vorläufige Treuhänderschaft solle nur noch fakultativ erfolgen und in das Ermessen der Gerichte gestelllt werden; die Kritik aus Richterschaft und SB, dass die Prüffunktion und Unterlagenerstellung idR schon durch die Sb-Stellen erfolge, sei verstanden worden.
    Es soll weiterhin eine Kostenbeteiligung auch bei masselosen Verfahren erfolgen, wenn Schuldner die Kosten nicht aufbringen könnten, "müsse die Staatskasse einspringen". Bei SGB II-Empfängern sei das Existenzminimum bei 80 % des Regelsatzes anzusetzen, daher sei eine Eigenbeteiligung von 13 € monatlich im Rahmen von Mitwirkung und Mitverantwortung für das Verfahren zumutbar.In der Diskussion am Nachmittag wurde die Eigenbeteiligung von Ministerialrat Dr. Wimmer vom BMJ bei SGB II-Empfängern wieder etwas relativiert: "Alles ist im Fluss".
    Die problematische 60-Euro-Vergütung für Anwaltschaft und SB bei Ausstellung einer Aussichtslosigkeitsbescheinigung wurde aus dem Plenum angesprochen, da dies das Ende von Vorfeldberatung durch SB-Stellen bedeute. Auf Nachfrage von Frau Zypries ("was brauchen Sie?") wurde der Ministerin aus dem Plenum der Faktor 4 mit auf den Weg gegeben, da 250 € eine analoge Vergütung zu den Erstattungskosten des vorläufigen Treuhänder in IK-Verfahren darstellen.
    Die Verabschiedung des Reformentwurfs durch den Bundestag wird nach Meinung von Frau Zypries nach der parlamentarischen Sommerpause erfolgen."

  • Muss das Thema nochmals hervorkramen, nach dem derzeitigen Stand soll die Reform ja nun in dieser Weise doch nicht durchdringen. Soll heissen, Stundung bleibt etc.

    Ist dies richtig?

    :confused: :confused: :confused:

  • Tja Ernst, nachdem ich auch von allen möglichen Seiten alle möglichen Varianten (kommt nicht, kommt mit Änderungen, kommt so wie beabsichtigt) mit allen mögliche Daten gehört habe, werden wir uns damit abfinden müssen, dass die hohe Politik mal wieder selber nicht weiß, was sie will.
    Oder anders ausgedrückt: Wir werden es erst wissen, wenn das Ding verabschiedet ist oder man offiziell mitteilt, dass keine Änderung eingebracht wird. Bis dahin können wir nur warten.

  • Wenn man so an die kommende Bundestagswahl denkt, dann irgendwann dieser. So auch Schmerbach (NZI 7/2008), dessen Kommentar dazu ganz nett zu lesen ist.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Hoffentlich verzapfen die nicht wieder so einen Mist wie das letzte Mal. (Veröffentlichung)


    Wenn man sich ein wenig mit Politik bzw. den Leuten dahinter beschäftigt, muss man davon ausgehen, dass der Misthaufen immer größer wird

  • Ein gut unterrichteter Verwalter sagte mir, der Gesetzesentwurf zur Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens solle jetzt von der Bundesregierung nicht weiter verfolgt werden; wurde irgendwie letzte Woche beschlossen, aber eine offizielle Mitteilung hierüber habe ich noch nicht gefunden :nixweiss:

  • Ein gut unterrichteter Verwalter sagte mir, der Gesetzesentwurf zur Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens solle jetzt von der Bundesregierung nicht weiter verfolgt werden;



    Ich meine, dass die derzeit andere Sorgen haben. Aber bei der Insotagung in Köln hat man uns auch berichtet, dass eine Änderung sehr unwahrscheinlich sein soll.

  • Ein gut unterrichteter Verwalter sagte mir, der Gesetzesentwurf zur Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens solle jetzt von der Bundesregierung nicht weiter verfolgt werden; wurde irgendwie letzte Woche beschlossen, aber eine offizielle Mitteilung hierüber habe ich noch nicht gefunden :nixweiss:

    Eben dies bekam ich vor Kurzem auch zu hören. Zu 50 % sei es unwahrscheinlich, dass überhaupt was reformiert wird. Und wenn was gemacht werden sollte, dann sicher nicht mit dem Inhalt, wie es angedacht war.

    Mein Chef hat nach dem Vortrag gleich nen Sekt geköpft und ne weitere Mitarbeiterin für IK-Verfahren eingestellt. Die dürfte es weiterhin geben (die Verfahren :wechlach:)

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