Entscheidung - ja oder nein!? Meinungen!

  • [FONT=&quot]Klar, da gibt es den hohen Kündigungsschutz; Pensionen, die höher sind als Renten; Habe gehört, dass man auch Anspruch auf eine Teilzeitstelle hätte, wenn ich z.B. ein Kind bekommen sollte. [/FONT]
    [FONT=&quot]Dagegen hätte man in der freien Wirtschaft immer wieder Chancen aufzusteigen und dies nicht nur vom Fachlichen, sondern auch von der Höhe des Gehalts. [/FONT]



    Den Kündigungsschutz gibt es, die CHANCEN in der freien Wirtschaft sind Hören-Sagen.
    Ich würde auf den sicheren Arbeitsplatz nicht verzichten wollen. Egal, wieviele Knüppel im Weg liegen.

  • Hängt auch von deiner Lebensplanung ab - als Beamter kannst du dir (solltest du Kinder haben/bekommen) bequem 'nen Wolf quoteln [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Babys/smilie_baby_023.gif]

  • Vor einigen Jahren (als ich nicht mehr an meine Versetzung glaubte) habe ich den "Obersachbearbeiter" in Zwangsversteigerungssachen einer wirklich sehr grossen Bank mal nach meinem fiktiven Gehalt gefragt...... Grob über den Daumen.....
    Soooo dolle wäre es nicht gewesen

    Und meinen § 9 RPflG kann man mir kaum teuer genug bezahlen .....[Blockierte Grafik: http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/euroteuro.gif]

  • ...wenn ich z.B. ein Kleinkind habe und nach meiner Elternzeit keine 40 Stunden arbeiten kann, sondern nur 20 oder 30 Stunden, dass man mir diese Stelle dennoch anbieten "muss". Wenn man kein Beamter ist, hat man dann ja keinen Anspruch auf die alte Stelle (wenn es vorher eine 40 Std/stelle gewesen ist).

  • Die Stelle "gehört" dir - man muss sie dir nicht einmal mehr anbieten.

    Im Zweifel macht man nach dem Erziehungsurlaub ein anderes Pensum (z.B. Vollstreckung statt Grundbuch), aber die Stelle gehört dir.

    Du kannst dann Quoten nach deinem Belieben beantragen.

    Vielleicht sollte hier ein Verwaltungsmensch fundierter antworten :oops:

    Bei uns geht es (glaube ich) mit 8 Stunden in der Woche los.
    Bis (jüngstes) Kind 12 ist darfst du unterhälftig bleiben (ohne Gewähr).
    Ab Volljährigkeit (jüngstes Kind) dann Vollzeit.

    Kann vielleicht differieren [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Verlegen/smilie_verl_026.gif] - bin da jetzt nicht sooooo versiert......

    Wenn du aber vorher deine Planstelle bei dem Amtsgericht X hattest, wirst du auch nachher wieder dort sein.
    Abordnungen (temporär) können immer sein - aber bei Teilzeitkräften mit kleinen Kindern dürfte das der Personalrat zu verhindern wissen.......

  • Wahnsinn, das hört sich echt klasse an! Versuch mal das gleiche System in der freien Wirtschaft durchzusetzen! ...wird man wohl nicht oft jemandem begegnen, der das mitmachen würde. Wenn ich mir überlege, wie die frischgebackenen Mütter bei uns behandelt werden....

  • Das Bundesland kann bzgl. der Regelung entscheidend sein - je nachdem, ob die Reglungen im Landesbeamtengesetz abweichen oder nicht.

  • Auch der Beamtenjob ist nicht "wünsch-dir-was".

    Habe jetzt keinen genauen Einblick aber der "Anspruch" auf Teilzeit wird nicht immer erfüllt (entgegenstehende dienstliche Belange) und über Dienststellen, die nicht immer dem Wunschort entsprechen, schwierige Versetzungen etc. gibt allein hier die Stellenbörse seitenweise Auskunft.

  • Auch der Beamtenjob ist nicht "wünsch-dir-was".

    Habe jetzt keinen genauen Einblick aber der "Anspruch" auf Teilzeit wird nicht immer erfüllt (entgegenstehende dienstliche Belange) ...



    Richtig, ich kann aber wieder nur unser LBG heranziehen (die anderen habe ich nicht gelesen).
    "normale" Teilzeit kann bewilligt werden, Teilzeit wegen Kindern ist zu gewähren (außer zwingend dienstliche Belange stehen entgegen). Unterhälftig ist immer nur kann.

  • Also ich muss sagen.. wenn du dich doch für dein Architekten Studium entscheiden würdest wäre ich dir nicht böse. Stehe nämlich in Stuttgart auf der Warteliste ;)

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