Alle Jahre wieder...
kommt hier eine Todeserklärungssache vor.
Hier hab ich nun MEINE erste und hab mir ein Simili gesucht.
Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass ich den Vermissten für Tod erklären kann.
Aus dem Simili sehe ich, dass ich ein Aufgebot zu fertigen habe.
Ich kann jedoch kein passendes Formular finden.
Im Jahre 2003 wurde dazu AVR 22 verwandt.
Dieses Formular ist im alphabetischen Formularverzeichnis nicht zu finden.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Danke!
Vienna
Todeserklärung Formular Aufgebot
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Vienna -
8. Mai 2008 um 17:14
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-
Es handelt sich um keine Registersache, daher Verschub.
13
(Mod.) -
...auch hier gilt: "Suchfunktion verwenden, tut so manche Frage (vielleicht?) sogleich beenden."
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…odeserkl%E4rung
Wegen Veröffentlichungstext siehe "Online-Bundesanzeiger" z.B. hier -
Es handelt sich um keine Registersache, daher Verschub.
13
(Mod.)
Gebe zu, habe gestern etwas zu lange in der Sonne gesessen. -
...auch hier gilt: "Suchfunktion verwenden, tut so manche Frage (vielleicht?) sogleich beenden."
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…odeserkl%E4rung
Wegen Veröffentlichungstext siehe "Online-Bundesanzeiger" z.B. hier
Na vielen Dank für den Tipp mit der Suchfunktion!
Bei mit tut sich meine Frage leider nicht beenden.
Also bin ich nach wie vor auf der Suche nach dem FORMULAR für das Aufgebot. Im Jahre 2003 unter AVR 22 zu finden.
Nach der konstruktiven Kritik, wäre jetzt konstruktive Hilfe schön. -
@Vienna:
Sorry, aber ich dachte du könntest anstatt des Formulars auch eine eigene Verfügung basteln und benutzen. -
@Vienna:
Sorry, aber ich dachte du könntest anstatt des Formulars auch eine eigene Verfügung basteln und benutzen.
Halllooooo???!!! Ich bin Beamtin!!!!! Da kann ich doch nichts selbst machen, sondern halte mich strikt an den amtlichen Vordruck!
(sofern es ihn noch geben sollte) -
@Vienna:
Ich freue mich, dass du so ehrlich und offen bist -
Mein Standardtext für das Aufgebot ist:
(Antragsteller), (Wohnort), hat beantragt, (Verschollener) geboren am … in …, zuletzt wohnhaft in …, für tot zu erklären.
Der Verschollene wird aufgefordert, sich bis zum … bei dem Amtsgericht … zu melden, da er sonst für tot erklärt werden kann.
Alle Personen, die Auskunft über den Verbleib des Verschollenen geben können, werden aufgefordert, dies bis zum … dem Gericht anzuzeigen. -
@Vienna:
Sorry, aber ich dachte du könntest anstatt des Formulars auch eine eigene Verfügung basteln und benutzen.
Halllooooo???!!! Ich bin Beamtin!!!!! Da kann ich doch nichts selbst machen, sondern halte mich strikt an den amtlichen Vordruck!
(sofern es ihn noch geben sollte)
Ein bekannter User dieses Forums sprach mal davon, dass jedes "Fummelar" passend gefummelt werden kann.
Also: Nicht so schüchtern - trau Dich einfach. -
§ 22 [Anhörung des Staatsanwalts und des Antragstellers]
Vor der Bekanntmachung des Aufgebots ist in jedem Falle dem Staatsanwalt, vor der Entscheidung dem Antragsteller und dem Staatsanwalt Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
---------------------------------------------------------------------------------
Amtsgericht xy Datum
Geschäftszeichen
Verfügung:
1) U.m.A. der StA Stade übersenden.
Mit Zusatz: Wird auf Wiedervorlage verzichtet?
2) R-Frist: 2 Monate
Rechtspfleger
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Amtsgericht
GZ.: Datum:
A u f g e b o t
Frau/ Herr , geb. , , ,
hat beantragt, den verschollenen/ die verschollene , geb. in , zuletzt wohnhaft in für tot zu erklären.
Der Verschollene/ Die Verschollene wird aufgefordert, sich bis
zum (+ 3 Monate) bei dem Amtsgericht Langen, Debstedter Str. 17, Zimmer 115, zu melden, da er/sie sonst für tot erklärt werden kann.
Alle, die Auskunft über den Verschollenen/ die Verschollene geben können, werden aufgefordert, dies bis zum genannten Zeitpunkt dem Gericht anzuzeigen.
Rechtspfleger
V f g
1. Aushang bis (+ 3 Monate) an a) der Gerichtstafel hier
b) der Gemeindetafel der Stadt/Gemeinde (letzter Wohnort)
2. Ausfertigung des Aufgebots an:
Antragsteller/Vertreter, Bl. d.A.
3. Ersuchen um Veröffentlichung des Aufgebots in:
A.Bundesanzeiger
B. Tages- Zeitung unter ,,Gerichtliche Bekanntmachungen"
4. Wv. nach Eingang der Belege, sodann am ( + 3 Monate) mit Aushang
Rechtspfleger
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hilft das? -
--> Verschollenheitsgesetz
-
--> Verschollenheitsgesetz
Ne, echt? Todeserklärung nach dem Verschollenheitsgesetz???:D -
Wirklich wahr, kannst mir glauben!!!
-
Wirklich wahr, kannst mir glauben!!!
:daumenrau:D Ich werd´s prüfen -
Bin total überrascht, dass es dazu ein Gesetz gibt.
Das Gesetz bin doch ich! -
Bin total überrascht, dass es dazu ein Gesetz gibt.
Das Gesetz bin doch ich!
Nein nein! Entschieden wird nicht nach Gesetz, sondern nach Formular:strecker;) -
§ 22 [Anhörung des Staatsanwalts und des Antragstellers]
Vor der Bekanntmachung des Aufgebots ist in jedem Falle dem Staatsanwalt, vor der Entscheidung dem Antragsteller und dem Staatsanwalt Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
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Amtsgericht xy Datum
GeschäftszeichenVerfügung:
1) U.m.A. der StA Stade übersenden.
Mit Zusatz: Wird auf Wiedervorlage verzichtet?
2) R-Frist: 2 Monate
Rechtspfleger------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Amtsgericht
GZ.: Datum:
A u f g e b o t
Frau/ Herr , geb. , , ,
hat beantragt, den verschollenen/ die verschollene , geb. in , zuletzt wohnhaft in für tot zu erklären.
Der Verschollene/ Die Verschollene wird aufgefordert, sich bis
zum (+ 3 Monate) bei dem Amtsgericht Langen, Debstedter Str. 17, Zimmer 115, zu melden, da er/sie sonst für tot erklärt werden kann.
Alle, die Auskunft über den Verschollenen/ die Verschollene geben können, werden aufgefordert, dies bis zum genannten Zeitpunkt dem Gericht anzuzeigen.
Rechtspfleger
V f g
1. Aushang bis (+ 3 Monate) an a) der Gerichtstafel hier
b) der Gemeindetafel der Stadt/Gemeinde (letzter Wohnort)
2. Ausfertigung des Aufgebots an:
Antragsteller/Vertreter, Bl. d.A.
3. Ersuchen um Veröffentlichung des Aufgebots in:
A. Bundesanzeiger
B. Tages- Zeitung unter ,,Gerichtliche Bekanntmachungen"
4. Wv. nach Eingang der Belege, sodann am ( + 3 Monate) mit Aushang
Rechtspfleger------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hilft das?
Hat sowas von geholfen!
DANKESCHÖN!:):):) -
Ein bekannter User dieses Forums sprach mal davon, dass jedes "Fummelar" passend gefummelt werden kann.
Also: Nicht so schüchtern - trau Dich einfach zu fummeln!? .
Ich kann auch noch amtliche sowie selbst erstellte Formulare zu den Todeserklärungs-Akten beisteuern. -
Ein bekannter User dieses Forums sprach mal davon, dass jedes "Fummelar" passend gefummelt werden kann.
Also: Nicht so schüchtern - trau Dich einfach zu fummeln!? .
Ich kann auch noch amtliche sowie selbst erstellte Formulare zu den Todeserklärungs-Akten beisteuern.
Oh, vielen Dank!
Da komme ich auch gerne drauf zurück!
Das Formular Aufgebot habe ich mir jetzt selbst gefummelt.:D -
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