Todeserklärung Formular Aufgebot

  • Alle Jahre wieder...
    kommt hier eine Todeserklärungssache vor.
    Hier hab ich nun MEINE erste und hab mir ein Simili gesucht.
    Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass ich den Vermissten für Tod erklären kann.
    Aus dem Simili sehe ich, dass ich ein Aufgebot zu fertigen habe.
    Ich kann jedoch kein passendes Formular finden.
    Im Jahre 2003 wurde dazu AVR 22 verwandt.
    Dieses Formular ist im alphabetischen Formularverzeichnis nicht zu finden.
    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Danke!
    Vienna

  • ...auch hier gilt: "Suchfunktion verwenden, tut so manche Frage (vielleicht?) sogleich beenden."


    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…odeserkl%E4rung

    Wegen Veröffentlichungstext siehe "Online-Bundesanzeiger" z.B. hier

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • ...auch hier gilt: "Suchfunktion verwenden, tut so manche Frage (vielleicht?) sogleich beenden."


    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…odeserkl%E4rung

    Wegen Veröffentlichungstext siehe "Online-Bundesanzeiger" z.B. hier



    Na vielen Dank für den Tipp mit der Suchfunktion! ;)
    Bei mit tut sich meine Frage leider nicht beenden.
    Also bin ich nach wie vor auf der Suche nach dem FORMULAR für das Aufgebot. Im Jahre 2003 unter AVR 22 zu finden.
    Nach der konstruktiven Kritik, wäre jetzt konstruktive Hilfe schön.

  • @Vienna:
    :gruebel:
    Sorry, aber ich dachte du könntest anstatt des Formulars auch eine eigene Verfügung basteln und benutzen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • @Vienna:
    :gruebel:
    Sorry, aber ich dachte du könntest anstatt des Formulars auch eine eigene Verfügung basteln und benutzen.



    Halllooooo???!!! Ich bin Beamtin!!!!! Da kann ich doch nichts selbst machen, sondern halte mich strikt an den amtlichen Vordruck!
    (sofern es ihn noch geben sollte)

  • @Vienna:

    :wechlach:Ich freue mich, dass du so ehrlich und offen bist:wechlach:

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Mein Standardtext für das Aufgebot ist:

    (Antragsteller), (Wohnort), hat beantragt, (Verschollener) geboren am … in …, zuletzt wohnhaft in …, für tot zu erklären.

    Der Verschollene wird aufgefordert, sich bis zum … bei dem Amtsgericht … zu melden, da er sonst für tot erklärt werden kann.

    Alle Personen, die Auskunft über den Verbleib des Verschollenen geben können, werden aufgefordert, dies bis zum … dem Gericht anzuzeigen.

  • @Vienna:
    :gruebel:
    Sorry, aber ich dachte du könntest anstatt des Formulars auch eine eigene Verfügung basteln und benutzen.



    Halllooooo???!!! Ich bin Beamtin!!!!! Da kann ich doch nichts selbst machen, sondern halte mich strikt an den amtlichen Vordruck!
    (sofern es ihn noch geben sollte)


    Ein bekannter User dieses Forums sprach mal davon, dass jedes "Fummelar" passend gefummelt werden kann.
    Also: Nicht so schüchtern - trau Dich einfach.

  • § 22 [Anhörung des Staatsanwalts und des Antragstellers]

    Vor der Bekanntmachung des Aufgebots ist in jedem Falle dem Staatsanwalt, vor der Entscheidung dem Antragsteller und dem Staatsanwalt Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
    ---------------------------------------------------------------------------------
    Amtsgericht xy Datum
    Geschäftszeichen

    Verfügung:

    1) U.m.A. der StA Stade übersenden.
    Mit Zusatz: Wird auf Wiedervorlage verzichtet?
    2) R-Frist: 2 Monate


    Rechtspfleger

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Amtsgericht
    GZ.: Datum:
    A u f g e b o t




    Frau/ Herr , geb. , , ,
    hat beantragt, den verschollenen/ die verschollene , geb. in , zuletzt wohnhaft in für tot zu erklären.

    Der Verschollene/ Die Verschollene wird aufgefordert, sich bis
    zum (+ 3 Monate) bei dem Amtsgericht Langen, Debstedter Str. 17, Zimmer 115, zu melden, da er/sie sonst für tot erklärt werden kann.

    Alle, die Auskunft über den Verschollenen/ die Verschollene geben können, werden aufgefordert, dies bis zum genannten Zeitpunkt dem Gericht anzuzeigen.


    Rechtspfleger


    V f g



    1. Aushang bis (+ 3 Monate) an a) der Gerichtstafel hier
    b) der Gemeindetafel der Stadt/Gemeinde (letzter Wohnort)

    2. Ausfertigung des Aufgebots an:

    Antragsteller/Vertreter, Bl. d.A.

    3. Ersuchen um Veröffentlichung des Aufgebots in:

    A.Bundesanzeiger
    B. Tages- Zeitung unter ,,Gerichtliche Bekanntmachungen"


    4. Wv. nach Eingang der Belege, sodann am ( + 3 Monate) mit Aushang


    Rechtspfleger

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Hilft das?

  • --> Verschollenheitsgesetz



    Ne, echt? Todeserklärung nach dem Verschollenheitsgesetz???:D

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Wirklich wahr, kannst mir glauben!!!



    :daumenrau:D Ich werd´s prüfen:wechlach:

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Bin total überrascht, dass es dazu ein Gesetz gibt.
    Das Gesetz bin doch ich!




    Nein nein! Entschieden wird nicht nach Gesetz, sondern nach Formular:strecker;)

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Hat sowas von geholfen!
    DANKESCHÖN!:):):)

  • Ein bekannter User dieses Forums sprach mal davon, dass jedes "Fummelar" passend gefummelt werden kann.
    Also: Nicht so schüchtern - trau Dich einfach zu fummeln!? :teufel:.



    Ich kann auch noch amtliche sowie selbst erstellte Formulare zu den Todeserklärungs-Akten beisteuern.

  • Ein bekannter User dieses Forums sprach mal davon, dass jedes "Fummelar" passend gefummelt werden kann.
    Also: Nicht so schüchtern - trau Dich einfach zu fummeln!? :teufel:.



    Ich kann auch noch amtliche sowie selbst erstellte Formulare zu den Todeserklärungs-Akten beisteuern.




    Oh, vielen Dank!
    Da komme ich auch gerne drauf zurück!
    Das Formular Aufgebot habe ich mir jetzt selbst gefummelt.:D

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