1.6. Hartz IV geht auf dem Konto ein, Sch verfügt über Teilbeträge
15.6. Kontopfändung durch das Finanzamt
16.6. Bank zahlt Guthaben nicht aus, will Beschluß vom Gericht.
Meine Frage: Wie kommt der Sch an das Guthaben heran?
FA und Hartz IV
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Erzett -
15. Juni 2006 um 21:30
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Da die Frist abgelaufen ist, ist das Finanzamt als vollstreckende Behörde der richtige Ansprechpartner. Das Vollstreckungsgericht hat auf jeden Fall hiermit nichts zu tun.
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. Die sind vollstreckende Behörde, nicht das VollstrG. Meines Wissens verweist die AO auch auf die ZPO. Hab meine Schuldner immer zum FA geschickt und sie kamen nie wieder --> ich gehe davon aus, dass das geholfen hat.
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Das Finanzamt als Erlassbehörde der Zwvo-Maßnahme hat die Vollstreckungsschutzanträge in diesem Zusammenhang zu bearbeiten; im Streitfall ist der verwaltungsgerichtliche Weg einzuschlagen, OLG Hamm, Rpfleger 1995, 170.
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auf jeden Fall FA als Vollstreckungsbehörde -
Da wird der Sch auch heute Morgen erscheinen, da ich ihn dorthin geschickt habe. Da bin ich mal gespannt, wie das FA auf solche Anträge reagiert.
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