Vollmacht in der Liquidation und Neuerwerb

  • Mir liegt ein KV aus Mai 08 zur Eintragung der AV vor. Käufer ist eine GmbH. Diese wird vertreten durch eine Bevollmächtigte. Die Vollmacht ist nachgewiesen. Die Vollmacht wurde vom GF im Okt. 06 erteilt und der Notar hat damals die Vmacht durch Einsichtnahme bescheinigt. Nunmehr wurde bei der Beuurkundung die Ausfertiung vorgelegt.
    Soweit alles prima.
    Ich habe nun ins Register geschaut und sehe, dass im Dez. 06 die Auflösung der Gesellschaft beschlossen wurde, was im Feb. 07 eingetragen wurde. Liquidator ist der ehemalige GF.

    Jetzt habe ich Bauchweh...

    Eintragung für die GmbH i. L. - i. L. zusetzen von Amts wegen? Zusatz ist doch zu führen, muss aber nicht im Register eingetragen werden???

    Nicht eintragen im Hinblick auf § 70 GmbHG - Neugeschäfte dürfen durch den Liquidator - und damit durch den Bevollmächtigten - nur zum Zwecke der Beendigung neuer Geschäfte eingegangen werden...
    Entsprechender Nachweis nach 29 GBO unmöglich???

    Vielleicht habe ich auch gar nicht in das Register geschaut...???

    Für viele gute Ideen bin ich als frische Wiedereinsteigerin in Grundbuchsachen dankbar!

  • Das mit § 70 GmbHG kannst Du doch gar nicht prüfen. Es dürfte unsere Prüfungskompetenz auch übersteigen. Du müßtest es nur beachten, wenn Dich das Problem förmlich "anspringen" würde. Tut es doch aber nicht.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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