Die Schuldnerin eines IK-Verfahrens ist kurz nach IE verstorben. Sie hatte eine Risiko-LV mit widerruflichem Bezugsrecht für ihren Sohn (das haben wir erst herausbekommen, als der Bestatter uns mitteilte, er habe bereits aeinen Abschlag daraus an den Sohn überwiesen). Die Versicherung hatte mit Vollmacht des Sohns an den Bestatter bezahlt, und der hat den nicht benötigten Teil an den Sohn überwiesen, kurz bevor wir dort das Insolvenzverfahren bekannt machen konnten. Das war ein rasendes Tempo beim Sohn wie beim Bestatter, und der Sohn hatte von Inso nichts gesagt.
Was ich mich jetzt frage: Wie ist das mit dem widerruflichen Bezugsrecht für den Sohn im Todesfall nach IE? Müsste doch eigentlich klare Sache sein, dass die Masse grundsätzlich hätte profitieren müssen, weil das Gestaltungsrecht auf den TH übergegangen war. Ich frage mich nur, inwieweit das jetzt noch von Interesse ist, da die Versicherung bereits ausgezahlt ist, und ob ein Widerruf des Bezugsrechts rechtliche Bedeutung hat (wohl kaum). Oder ist das schlicht und ergreifend einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung?