Hallo und guten Abend, ich erwarte natürlich so spät und vorm wichtigen Spiel heute keine Antworten mehr - aber evtl morgen?
Ich habe hier eine Beiordnung in einem etwas vertrackten Verfahren und bin mir nicht sicher, ob ich die Formulierung richtig verstehe.
Mein Mandant sitzt am Kanzleiort in U-Haft, sein Kind lebt bei seinen Eltern (Pflegeeltern des Kindes) in einem weit entfernten Bundesland, der dortige Vormund möchte gern seine Entscheidung, den Umgang auszuschließen, gerichtlich genehmigt wissen.
Bin dem Mandanten als Beteiligtem beigeordnet worden
"mit der Maßgabe, daß die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass Adora Belle ihre Kanzlei nicht am Ort des Prozessgerichts hat, nur bis zur Höhe der Vergütung eines Verkehrsanwalts am Wohnort des Beteiligten ersetzt werden."
Verstehe ich das richtig - meine Reisekosten zum Termin dürfen nicht höher sein als die Kosten, die durch einen Verkehrsanwalt entstanden wären?
Ist eine solche Einschränkung üblich? Ich meine mich zu erinnern, daß unbeschränkt beigeordnet werden muss.
Hoffe verständlich, ausführlich und dennoch kompakt geschildert und gefragt zu haben. Das Forum schüchtert mit der geballten Kompetenz doch etwas ein