Ich habe auf meinem Schreibtisch einen Übergabevertrag liegen. Als Gegenleistung wird unter anderem ein Wohnungsrecht unter Ausschluss des Eigentümers nach § 1093 BGB bestellt. Nun handelt es sich bei dem Übergabegegenstand um Teileigentum (Gaststätte, Kegelbahn und Wohnung - eine Einheit). Die Ausübung des Wohungsrechts bezieht sich ausdrücklich auf den gesamten übertragenen Grundbesitz.
Nach dem HRP muss ich es wohl eintragen, da die Eignung des Gebäudes für Wohnzwecke unerheblich ist (und zumindest in der Wohnung kann man hier ja wohnen).
Wäre es aber nicht dennoch sinnvoller, die Ausübung auf die Wohnung zu beschränken? Der Übergeber kann ja die Gaststätte auf Grund des Wohnungsrechts nicht weiter betreiben. Und der Übernehmer ist vom Gebrauch ausgeschlossen.