Diesen Blödsinn auf keinen Fall unterschreiben.
Wenn das nicht drinsteht, nicht unterschreiben:
"Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit“
Es gab allerdings nur noch eine Versicherung (Herr Kaiser soll dort mal gearbeitet haben;)), die das so versichert hat. Rechtspfleger sollten mal nach "danv" gockeln. Ob das noch aktuell ist, prüft bitte selber nach.