Amtsermittlung

  • Hallo Ihr Lieben!

    Die Beiträge zum Thema Amtsermittlung hab ich gelesen. Ich würde aber gern von Euch hören, ob Ihr eine solche in folgendem Fall für gerechtfertigt halten würdet:

    Wir haben hier mit einer gerichtsbekannten Ast. öfter den Fall, dass sie BerH will wegen Abwehr von Forderungen diverser Dienstleister, die sie in Anspruch genommen hat und von denen sie behauptet "die hätten nix gemacht". Wir hatten 2x Heilpraktiker, 1x Steuerberater, sowie Klempner und GEZ und 2 Rechtsanwälte. Nachdem sie gemerkt hat, dass ich streng prüfe, kommt sie immer außerhalb meiner Arbeitszeiten zur Kollegin..... und kriegt die Scheine :mad: Jetzt hab ich einen Antrag von ihr, da will ein RA Geld von ihr, weil er als Nebenklägervertreter aufgetreten sei, sie das Mandat aber "unterwegs" gekündigt habe.... Sie behauptet, sie hätte gar keine Vollmacht unterschrieben. Auswelslich der Rechnung hatte er sogar Akteneinsicht. Wie sollte das gehen, wenn er sich nicht als Bevollmächtigter ausweisen kann?

    Jetzt meine Frage: Ich hätte nicht übel Lust bei jenem RA eine Kopie der Vollmacht anzufordern. "Darf" ich das:gruebel: Oder ist das überzogen?

    Mir geht's da irgendwie um's Prinzip, die Dame ist nämlich eine Nassauerin erster Güte, bei allen Behörden hier am Ort bekannt und versucht seit Monaten (teils sogar mit Erfolg :mad:) meine Kollegin und mich gegeneinander auszuspielen...

    (Sorry, ist lang geworden :()

    Gruß u. Danke
    Stella

  • Akteneinsicht erfordert keine Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (auch wenn das die oder andere StA anders sieht).

  • Akteneinsicht erfordert keine Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (auch wenn das die oder andere StA anders sieht).



    Ich kenn mich mit Strafsachen nicht aus, aber müsste er, wenn er die Gerichtsakte haben will keine Vollmacht vorlegen? :gruebel:

  • Nein!

    Ergibt sich aus der Rechnung oder sonstigem Schriftverkehr das Az. des gerichtlichen Verfahrens, in dem er sie vertreten hat? Dann fände ich persönlich es eleganter, wenn Du Dir diese Akte anschaust.

    Sonst hast Du unter Garantie nicht nur Spaß mit der Antragstellerin, sondern auch mit dem Anwalt. Das Vollmachtsanfordern kann ja u.U. so mißverstanden werden, daß er denkt, Du denkst, er tritt sozusagen in gefakten Mandaten auf.

  • Anscheinend reicht es, wenn er díe Vertretung der Mandantin anzeigt und die Erteilung einer Vollmacht anwaltlich versichert.

    M. E. reichen jedoch die meisten RA eine Kopie der Vollmacht als Nachweis ein.

  • Ergibt sich aus der Rechnung oder sonstigem Schriftverkehr das Az. des gerichtlichen Verfahrens, in dem er sie vertreten hat? Dann fände ich persönlich es eleganter, wenn Du Dir diese Akte anschaust.




    :daumenrau:daumenrau :D super Idee! Darauf bin ich nicht gekommen :oops:

  • Wir hatten 2x Heilpraktiker, 1x Steuerberater, sowie Klempner und GEZ und 2 Rechtsanwälte. Nachdem sie gemerkt hat, dass ich streng prüfe, kommt sie immer außerhalb meiner Arbeitszeiten zur Kollegin..... und kriegt die Scheine :mad: Jetzt hab ich einen Antrag von ihr, da will ein RA Geld von ihr, weil er als Nebenklägervertreter aufgetreten sei, sie das Mandat aber "unterwegs" gekündigt habe.... Sie behauptet, sie hätte gar keine Vollmacht unterschrieben. Auswelslich der Rechnung hatte er sogar Akteneinsicht. Wie sollte das gehen, wenn er sich nicht als Bevollmächtigter ausweisen kann?


    Ganz ehrlich? Ich würde den Antrag wegen Mutwilligkeit, Rechtsmißbrauch und/oder Unglaubwürdigkeit zurückweisen. Eine schiftliche Vollmacht ist nicht erforderlich; der Anwaltsvertrag kann auch konkludent geschlossen werden. Und die Vorstellung, man bräuchte einen RA nicht zu bezahlen, weil "man nichts unterschreiben hat" ist einfach lächerlich! Und völlig absurd wäre nun, sich Vollmachten vorlegen zu lassen - oder will man erntshaft unterstellen, der RA sei ohne jeden Kontakt mit der Dame einfach so mal tätig geworden??und wenn jemand schon amtsbekannt ist, lässt sich das doch auch sehr schön begründen.

  • oder will man erntshaft unterstellen, der RA sei ohne jeden Kontakt mit der Dame einfach so mal tätig geworden??



    Soll es schon gegeben haben (RAe haben z. B. wegen entsprechender Verstöße bei E-Kauf so getan, als ob sie die Fa. XY (Marke) vertreten, haben Abmahnkosten kassiert und diese dann danach (oder überhaupt nicht) teilweise an die Fa. XY weitergeleitet).

    Aber das ist natürlich die absolute Ausnahme und der "Schwarze-Schaf-Fall".

    Grds. gebe ich bin-ganz-frisch (nebenbei: willkommen zurück ! Warst ja einige Zeit weg) aber recht und schließe mich seinen Ausführungen an.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    Einmal editiert, zuletzt von Ernst P. (28. Juli 2008 um 08:09)

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