Verwaltungswirt vs. Rechtspfleger - Schwierigkeitsgrad des Studiums

  • Bin mir nicht sicher, ob hier im Forum überhaupt jemand ist der den Vergleich ziehen kann...

    Mich würde einfach mal interessieren, ob das Studium zum Dipl. Rechtspfleger (FH) vom Schwierigkeitsgrad her vergleichbar ist mit dem Studium zum Dipl. Verwaltungswirt (FH).

    Ich meine beides ist ein dreijähriges FH-Studium und schließt letztlich mit einem Diplom ab.

    Im Voraus vielen Dank für Eure Antworten/Meinungen.

  • Natürlich setzt beides die Beantwortung der Frage voraus: "Berufswunsch: Beamter?"

    Die Grundentscheidung (auch eine Mentalitätsfrage) stellt sich so oder so.

    Im übrigen:

    Beruflicher (und z. T. auch privater) Umgang mit beiden Berufsgruppen lässt mich aus juristischer Sicht sagen: Verwaltungswirt = Fiat Panda, Rechtspfleger = Rolls Royce.

    Menschlich gesehen kann man ja mal schauen, was für Leute im Rathaus sitzen und sich fragen, ob man deren Arbeit machen oder so werden will wie die. Wenn ja, kein Problem.

  • Mich würde einfach mal interessieren, ob das Studium zum Dipl. Rechtspfleger (FH) vom Schwierigkeitsgrad her vergleichbar ist mit dem Studium zum Dipl. Verwaltungswirt (FH).

    Ich meine beides ist ein dreijähriges FH-Studium und schließt letztlich mit einem Diplom ab.

    Wozu soll der Vergleich denn gut sein :gruebel: Suchst du einen leichten Weg? Oder weißt du noch nicht was du machen willst?
    Erst heimatnahes Gericht, wohin nach der Ausbildung, Beamtenstatusgesetz und nun eine "einfache" Ausbildung? :bahnhof:
    Da bin ich mir nicht sicher, ob du überhaupt RPfl werden willst.

    @Mods: Das Thema dürfte wohl nicht ins Unterforum "Im Studium" gehören.

    Freezer

  • Jetzt schimpft doch nicht immer auf Leute die sich außer Rechtspfleger auch noch andre Berufe vorstellen können. ;)
    Wir hatten eine die hat nach einem halben Jahr gewechselt von Rechtspfleger zum Verwaltungswirt und dem Vernehmen nachhat sie es nicht bereut.
    Ich denke nicht das sich beide Studiengängevom Schwierigkeitsgrad was nehmen. Verwaltungswirt, da die ja überall mitmischen, wird wohl umfangreicher sein, dafür nicht so in die Tiefe gehen.
    Hier in Sachsen ist noch zu beachten, dass es die Rechtspfleger, im übrigen auch die Finanzler in 2 entscheidenden Sachen es besser haben: die Anwärter erhalten Anwärterbezüge, in den anderen Studiengängen nur eine Ausbildungsvergütung von ca. 500 €. Bei den verwaltungswirten wird einfach nur ausgebildet die Absolventens sind dann automatisch draußen und müssen sich kümmern, bei den Rechtspflegern und Finanzlern werden zwar auch nicht alle übernommen da sie aber Beamter auf Widerruf sind wird schon erstmal drüber nachgedacht sie auch zu behalten.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Hier in Sachsen ist noch zu beachten, dass es die Rechtspfleger, im übrigen auch die Finanzler in 2 entscheidenden Sachen es besser haben: die Anwärter erhalten Anwärterbezüge, in den anderen Studiengängen nur eine Ausbildungsvergütung von ca. 500 €. Bei den verwaltungswirten wird einfach nur ausgebildet die Absolventens sind dann automatisch draußen und müssen sich kümmern, bei den Rechtspflegern und Finanzlern werden zwar auch nicht alle übernommen da sie aber Beamter auf Widerruf sind wird schon erstmal drüber nachgedacht sie auch zu behalten.


    In Ba.-Wü. ist das nicht so.
    Dort erhalten die Regierungsinspektorenanwärter (Dipl.-Verwaltungswirt (FH)) genau wie die Justizinspektorenanwärter (Dipl.-Rechtspfleger (FH)) Anwärterbezüge (ca. 850,00 € netto), sind genauso Beamter auf Widerruf und die Einstellungschancen verhalten sich auch gleich. Insofern gibt es in Ba.-Wü. keine (gravierenden) Unterschiede. Ich denke die Frage nach dem "Schwierigkeitsgrad des Studiums" kann man nicht wirklich objektiv beurteilen, denn es hängt vom Interessengrad des Studierenden ab. Oder wie Titus in #2 schon schrieb: "Die Grundentscheidung (auch eine Mentalitätsfrage) stellt sich so oder so". Die beiden Berufsgruppen sind grundverschieden, lassen sich nicht miteinander vergleichen. Wenn ich meinen Freund, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), und meine Freundin, Dipl.-Rechtspflegerin (FH), nach ihrer Studienzeit frage, so werden beide für sich antworten, wie schwer das damals war (vor allem im letzten Jahr mit der Dipl.-Arbeit :D). Einziger Unterschied, der mir spontan einfällt, ist die Entscheidung nach dem 1. Studienjahr in der öffentlichen Verwaltung zwischen Wirtschaftszweig und Leistungsverwaltung. Beim Rpfl.-Studium gibt es keine derartige Unterscheidung.

  • Man sollte aber auch bedenken, dass zumindest in Ba-Wü die Ausbildung zum Dipl-Verw.wirt 4 Jahre dauert (wg. 1 Jahr Praktikum) und die zum Ripfel nur 3 Jahre....

  • Zu überlegen ist natürlich auch, dass man als Dipl.-Verwaltungswirt im Normalfall in Windeseile OAR ist.
    Über die Beförderungen nach jur. "Rolls-Royce-Ausb." s. bereits vorhandene Beiträge.

  • Ich habe beides in der Familie. Ich Rechtspfleger, mein Bruder Verw.Wirt. Unterschied. Er ist bereits Amts- oder Oberamtsrat,ich werde das nie !

    Aus finanzieller Sicht ( auch wenn man gerne ein Nobelauto ist) , dürfte die Verwaltung lukrativer sein.

  • Außerdem ist die Justiz für die Landesverwaltung ein eher ungebliebtes Ressort (viele Ausgaben, im Allgemeinen betrachtet - wenig Einnahmen). Die finanzielle Ausstattung ist daher schwächer als die anderer Ressorts, bei denen der Rubel schneller fließt...

  • Hi Leute,

    dazu muss ich jetzt auch was sagen. Ich bin Verwaltungsangestellte und seit fast 8 Jahren im Beruf. Mache derzeit meine FH-Reife per Abendgymi und meine Bewerbung für das Studium Rechtspfleger 2009 läuft.

    Obwohl mir der Dipl.-Verwaltungswirt laufbahnmäßig ja auf den Leib geschrieben ist, interessiert mich das Arbeitsgebiet des Rechtspflegers viel mehr. Ich hoffe, es ist nicht blauäugig, wenn ich hauptsächlich danach entscheide, was ich studieren will.

    Und nur mal zum Sagen, so einfach ist das in der Verwaltung längst nicht mehr, im Gegenteil. Es kommt immer mehr in Mode, dass FH-Absolventen danach als Angestellte nach TVÖD arbeiten und nicht gleich eine Verbeamtung erhalten. Es wird auch in der Verwaltung gespart. Und ich kenne wirklich viele, die - wenn Beamte- seit Jahren als Sachbearbeiter in A10 sitzen.

    Ich persönlich finde es am Wichtigsten, dass man das Studium wählt, das einem wirklich interessiert, wie es später im Berufsleben läuft, kann keiner wirklich voraussehen.

    Klar ist Geld wichtig, aber glaubt mir, es ist auch viel wert, dass man jeden Morgen gern zur Arbeit geht :)

    Liebe Grüße
    teufele :teufel:

    Ps. sagt mal: heißt das "Ripfl" oder "Repfl"? :gruebel:

  • 's heißt Rpfl bzw Rpfl'in :D

    Ich kann mich erinnern, dass vor etlichen Jahren eine ehemalige Mitschülerin von mir, die ein Jahr vor mir mit der Ausbildung zur Dipl-Verwaltungswirtin angefangen hatte, also etwa zeitgleich mit mir fertig gewesen war, zu mir sagte, ich solle mal Krach schlagen, da könne was nicht stimmen - ich war noch A9, sie war schon A11. :eek:
    Ich habe natürlich nicht Krach geschlagen - wozu auch. In der Justiz ist das halt so, die Beförderungssituation ist mau.
    Inzwischen bin ich seit Jahren A10 und muss noch etliche Jährchen warten, bis ich hoffentlich irgendwann mal A11 erhoffen kann. :(


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Danke für die Info :D Hoffentlich werde ich auch eine Rpfl'in :D:D

    Ich kenne natürlich nicht alle Verwaltungen in Deutschland. Aber im Allgemeinen kann man schon sagen, dass man schon froh sein kann, wenn man überhaupt eine Beamtenstelle mit A10 bekommt. Ansonsten muss man intern wie extern halt schauen ob bessere Stellen frei werden.

    Und für so ganz hohe Stellen wie Personalchef oder RPA-Leiter hat man auch nicht unbedingt die nötigen Voraussetzungen.

    Bestes mir bekanntes Beispiel ist ein Kollege, der nach dem FH-Studium lange Jahre A10 war und jetzt, mit Anfang 30, eine Stelle als Hauptamtsleiter in einer kleinen Gemeinde gefunden hat.

    Mein Mann macht jetzt ab September auch den Dipl.-Verw.wirt und wir diskutieren oft darüber... letztendlich muss man sehen, was sich später ergibt.

    Aber die beiden Studien nur nach Beförderungspotential abzuwägen halte ich nicht für ideal.

    Gruß
    das :teufel: ich wär so gern ein Rpfl :strecker

  • Ich find Deine Einstellung gut, Teufele, und drücke Dir die Daumen, dass es klappt! :daumenrau

    Auf alle Fälle: Ein Hoch auf die Weisungsfreiheit der Rechtspfleger! :)


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  • Wo liegt der Unterschied ?

    Zu behaupten, Verwaltung = Panda und Rechtspflege = Royce geht doch fehl.

    Ich denke beide Seiten bekommen eine fundierte Ausbildung, je nach Fachrichtung fundiert. Der Rechtspfleger bei Familien- Insolvenz- und Grundbuchsachen, der Verwaltungswirt im Bau-, Ordnungs-, Umwelt- und Sozialrecht. Keine Seite kann wohl behaupten besser aufgestellt zu sein. Jeder halt in seinem Bereich.

    Und natürlich sind die Verwaltungswirte bei den kleineren Verwaltungen besser dran, das dürfte aber wohl eher daran liegen, dass ich z.B. so mal auf die Schnelle zum Bürgermeister kann; wann hatte der Rechtspfleger zum letzten Mal nen Termin beim Justizminister gehabt ?

    Bin davon überzeugt, je größer die Verwaltung, egal welche, desto schlechter die Karrierechancen.

    Da kommen wir nun zum Prinzip der leistungsgerechten Bezahlung, was es ja schon seit Jahrzehnten gibt. Hab sowas gerade für meine angestellten Leute durch. Ein Pferdefuß, wenn es nicht als Ansporn, sondern als Arbeit betrachtet wird. Das geht doch schon los, wenn ihr euch die Frage stellt, wer denn eine Beurteilung über euch schreibt und wer am Ende das Wort darüber hat.

    Zuletzt wurde noch die Weisungsfreiheit angesprochen. Da mache ich mir als Verwaltler so gar keine Sorgen. Hab die Aufgabe, nach Recht und Gesetz und im Zweifel nach Menschenverstand zu entscheiden. Wenn es gar nicht geht, dann mache ich einfach von meinem beamtenrechtlichen Remonstrationsrecht Gebrauch. Hab sowas aber in knapp 12 Jahren noch nicht erlebt.

    Und ehrlich gesagt, wer gibt mir als Bürger die Sicherheit, dass nicht auch in Rechtspflegerkreisen nach dem Grundsatz entschieden wird, dann lass den sich doch durchklagen ?

    Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, der sollte Berufsethos mitbringen. Ich krieg nen Hals, wenn Qualitätsanspruch fehlt:

    Ich schildere mal eine Situation.

    Ne frisch ausgelernte Azubine erzählte im Raucherraum ganz stolz, wie sie auf dem Flur nen Bürger abgefertigt hat, weil der sich ja eh nur beschweren wollte, wegen Hunde, er war schon zwei Mal da .... Na gut, die Personaldecke war dünne, das zuständige Amt gerade nicht belegt, jedenfalls alle Türen zu. Vielleicht mal auch die Kollegin auf dem Klo, keine Ahnung. Die Ex-Azubine war nun so stolz die Situatio gemeistert zu haben, mit so Worten "beschweren können sich sich auch am nächsten Montag, dann müssen sie wiederkommen, blablabla ...". Die hat den einfach abgebügelt und erzählte es voller Stolz. Es durfte doch nicht wahr sein, keine 20 Jahre und schon so frech. Der Raucherraum war voll. Da ist mir der Kragen geplatzt, als dann auch noch Lachen dazu kam. Hatte dan angemerkt, dass sich der öffentliche Dienst über seinen schlechten Ruf nicht zu wundern braucht, wenn wir so solche Leute Wie "dich" mitschleifen müssen und ich sie rausschmeißen würde.

    Die Ex-Azubine hatte das Prinzip einfach nicht begriffen ! Fehl am Platze.

    Solche Leute machen die Arbeit engagierter Mitarbeiter zu Nichte und darunter leiden dann alle.

    Ausgangsfrage war aber, was besser ist: Je nachdem, wo die persönlichen Neigungen liegen. Mir macht es zum Beispiel Spaß, nicht zu wissen, was am Tage so alles anliegen kann udn auch nach knapp 10 Jahren Kommunalverwaltung darf ich wohl behaupten, immer noch überrascht zu werden. Mir gefällt die Arbeit unmittelbar mit dem Publikum, neue Frage, immer neue Rechtsgebiete, das Lernen hört da einfach nicht auf. Könnte mich auch auf die Hinterbeine stellen und sagen, es geht mich nichts an, aber dann bin ich nicht Teil der aktuellen Bewegung. Ich habe gelernt, den Einfluss zu Entscheidungen - und die sind immenser bei einer Kommune - den kan man sich erarbeiten. Sorry liebe Rechtspfleger, ick würd mit euch nicht tauschen wollen !

    Ulli

  • Ich schon! Ich bin in der Verwaltung, aber mich zieht es deutlich mehr zur Justiz.

    Was Ulli eben beschrieben hat, kenne ich zur Genüge, leider nicht nur von EINER Azubine. Und ja, es leiden die drunter, die nicht so sind, die gerne Leistung bringen wollen und nicht nur Kaffee trinken...

    Leider ist an den Lästerein über den Öffentlichen Dienst schon was dran, leider.

    Ich hab mir jedenfalls geschworen: ändern kann ich es nicht, aber wenigstens die Arbeit soll mir Spaß machen. Dann komme ich noch am Ehesten mit solchen Kaffee-Leuten klar.

    Hoffentlich klappt es...

    Gruß :teufel:

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