Hallo, wusste nicht wo ich mein Problem reinstellen soll. Habs einfach hier getan.
Also folgendes.
Will nach Frankreich gegen Einschreiben mit Rückschein zustellen.
Hat im Verfahren auch bisher immer so geklappt.
Nun kommt der Brief zurück und auf den Ankreuzfeldern (wo auf unseren Briefen: Adressat nicht zu ermitteln etc drauf steht) ist das Feld angekreuzt:
Non réclamé.
Habe im Online Wörterbuch geschaut aber kann mir nicht so richtig zusammen reimen was das heißen soll!! Jemand französisch erfahren????
Vielen Dank
Non réclamé
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Ich zitiere mal hieraus (dort geht es zwar um Norwegen, aber es sollte trotzdem passen): "non reclamé", das heisst der Empfaenger hat darauf keinen Anspruch erhoben, ergo er hat die Sendung nicht angenommen, bzw. abgeholt.
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Genau das heisst "nicht abgeholt". Ist also eine Zustellung.
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nicht abgeholte Sendung/nicht abgeholter Brief
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Danke für eure HIlfe
was heißt das für mich?? Zustellung erfolgt?? -
Thema nach Auslandssachen verschoben.
Zum fachlichen habe ich auf die Schnelle das hier gefunden. Da tauchte das Problem schonmal auf. -
zu Artikel 14 EG Zusrtellungsverordnung heißt es, dass nach Frankreich per Post gegen EgR zugestellt werden kann. Aber wo finde ich was dazu, ob die Zu wirksam ist wenn sie nicht abgeholt wird??
bzw. wo finde ich die Erklärungen zu Artikel 14 die eventuell von Frankreich abgegeben wurden??? -
Noch nen kleiner Nachtrag:
über diesen seite: http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/ir_pdf/angaben…aaten_art23.pdf
habe ich herauslesen können ,dass Frankreich keine besonderen Erklärungen abgegeben hat. Frankreich schriebt zu Art 14:
Per Einschreiben mit Rückschein, auf dem die versansten Schriftstücke aufgeführt sind, oder auf andere Weise, mit der sich das Absende- und Übergabedatum sowie der Inhalt der Sendung nachweisen lässt.
Was fange ich damit nun an?? ist trotz Nichtabholung zugestellt?? -
Gibt es hierzu neue Erkenntnisse? Bei mir ist der RA der Ansicht die Zustellung sei somit durch Niederlegung erfolgt. Wenn ich nach § 183 ZPO gehe, dann brauche ich einen Vermerk auf dem EGR und nicht ein "non réclamé" auf dem Umschlag. Oder?
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siehe hier und weitere Verlinkung
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