Hallo, wir diskutieren an anderer Stelle gerade wieder mal:
Braucht man zur Beantragung eines Pfübs (gilt ja eigentlich auch für die Kostenfestsetzung nach 788 ZPO)
die Originalbelege (Gerichtsvollzieherkosten, EMA-Rechnungen usw.) oder langen Fotokopien?
Irgendwie ist´s bei uns "Halbe/Halbe"
Pfüb - vorlage Kostennachweise
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GabiP. -
12. Juli 2006 um 12:59
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Da die Vollstreckungsunterlagen wieder dem Glaeubiger zurueckgereicht werden, kann man ja ruhig Originale einreichen. Falls man keine hat, wuerde ich persoenlich bestimmt auch Kopien akzeptieren.
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.... .... bei mir kommen immer Fragezeichen statt ä und ö, etc.
Weiß jmd, was man gegen diese Computerkrankheit tun kann ... oder seh ich die Fragezeichen als Einzige?? -
ich seh keine Fragezeichen...?
Ich schick immer nur Kopien mit und bisher hat sich noch keiner beschwert?
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bei mir auch nicht, aber wie gesagt, die Diskussion kam im anderen Forum auf ....
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Im Studium habe ich gelernt, dass die bisherigen Vollstreckungskosten lediglich glaubhaft gemacht werden müssen und dazu reichen Kopien.
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Bin auch der Meinung, dass Kopien zur Glaubhaftmachung ausreichen.
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(wenn die Kopien aussagekräftig sind und sich daraus prüfen lässt, dass es sich bei der Maßnahme um notwendige Kosten der Zwvo i.S.v. § 788 ZPO handelt - Also : Eine Kopie der "GV-Rechnung" (der "Schnippel" über ca. 1/3 DinA4-Seite) allein reicht mir nicht aus, da sich hieraus nicht ergibt, um was für eine Maßnahme es sich denn gehandelt hat.)
Bei 788er-Festsetzung fordere ich die Originalbelege an, da wir einen Festsetzungsstempel auf diese setzen (eine konkrete Rechtsgrundlage hierfür gibt es allerdings nicht...) -
damit ich sie nocht doppelt schicke? Irgendwie müssen sie ja kenntlich gemacht werden, daher dann auch die Originalbelege
Logisch, aber wo das steht weiß ich auch nicht
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Wie gesagt :
Zitat von the bishop(eine konkrete Rechtsgrundlage hierfür gibt es allerdings nicht...)
... und ich darf ja nicht laut sagen : Ich möchte einen Stempel auf die Original-VU setzen, damit der Gl. / der Gl.-V. die Kosten nicht (ähem : versehentlich, also zustätzlich zum KFB) geltend macht... so etwas darf ich eigentlich nicht einmal denken, das wäre ja eine Unterstellung, wäre das ja ...
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