Nach Vorsorgevollmacht folgt Betreuung

  • Guten Morgen!

    Folgendes Problemchen:

    Sohn handelt aus Vorsorgevollmacht und stimmt dem Verkauf des Grundbesitzes von Mutter zu. Dem Grundbuchamt hat die Vollmacht nicht gereicht, Sohn ist jetzt Betreuer.

    Nachgenehmigung oder das ganze Verfahren jetzt wieder von Vorne????

    Danke

    Zuzanne

  • Ich würde sagen, der Sohn muss seine Erklärungen beim Notar noch mal als Betreuer genehmigen, dann Genehmigung durch`s Gericht. Alles noch mal von vorn aufzurollen ist m.E. nicht notwendig.
    Ich hatte mal einen ähnlich gelagerten Fall. Betreuung gab`s zwar schon, aber nicht den entsprechenden Aufgabenkreis. Eine Genehmigung der notariellen Urkunde war somit nicht möglich. Aufgabenkreis wurde erweitert, dann Nachgenehmigung. Ging dann ziemlich fix.

  • Ich würde sagen, der Sohn muss seine Erklärungen beim Notar noch mal als Betreuer genehmigen, dann Genehmigung durch`s Gericht. Alles noch mal von vorn aufzurollen ist m.E. nicht notwendig.
    Ich hatte mal einen ähnlich gelagerten Fall. Betreuung gab`s zwar schon, aber nicht den entsprechenden Aufgabenkreis. Eine Genehmigung der notariellen Urkunde war somit nicht möglich. Aufgabenkreis wurde erweitert, dann Nachgenehmigung. Ging dann ziemlich fix.



    :zustimm: So würde ich es auch sehen.

  • Ich muss den thred nochmal aufgreifen. Ich hab den gleichen sachverhalt (nur mit Tochter statt Sohn) aber noch ne andere Frage:

    Soll ich ein Gutachten hinsichtlich des Grundstückswertes verlangen?

    Ich meine

    - einerseits handelt die Betreuerin und ich soll das ganze genehmigen, da muss ich natürlich überprüfen was sie tut...

    - andererseits hat die Betreute in ihrer Vollmacht deutlich gesagt, dass die Tochter für alle Rechtsgeschäfte die ihr Vermögen betreffen, ohne Ausnahmen vollumfassend bevollmächtigt wird. Soll ich ihr da reinreden?

  • die Frage hatten wir schon mal.
    Auf ein Gutachten könnte man verzichten, wenn der Kaufpreis irgendwie nachvollziehbar ist.
    Ggf. Einschätzung der Hausbank oder nähere Auskünfte zum Haus von den Beteiligten erfragen Bj., Lage, Art pp. sowie Grundbuchauszug beiholen.

  • Der Thread dürfte hilfreich sein.




    ja den habe ich auch gefunden - aber er passt hier mE nicht so richtig. Ich hab ja das Problem, dass eine materiell wirksame Vollmacht an formellen Voraussetzungen scheitert. Jetzt weiß ich nicht in wie weit ich der materiell Bevollmächtigten reinreden kann / darf / muss (die Tochter ist von § 181 BGB befreit, sie kann in Vollmacht für die Mutter ihre Zustimmung erklären...)

    Meintest Du den thread Sonea? (bei der Suche mit Deinen Vorschlägen hab ich nämlich nichts gefunden...)

    hat jemand eine Meinung?

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