Hallo,
ich habe ein Problem, das mich zwar nicht dienstlich aber privat betrifft:
Eine Firma besitzt ein Erbbaurecht an einem Grundstück. Sie wollte eigentlich auf diesem Grundstück selber bauen, hat dieses Vorhaben aber aufgegeben und will nun im Wege der Untererbbaurechtsbestellung Privatpersonen die Gelegenheit geben, auf dem Grundstück zu bauen. Wir sind einer der Vertragspartner. Beabsichtigt war - mit Zustimmung des Grundstückseigentümers - eine Realteilung des Grundstücks, was aber - nach erstem Vertragsabschluss - wieder verworfen werden musste, weil die Teilung aus baurechtlichen Gründen nicht genehmigt wurde. Der Notar hat dann folgendes gemacht:
a) Teilungserklärung der Erbbauberechtigten, wonach diese ihr Erbbaurecht in Miteigentumsanteile, jeweils verbunden mit dem Sondereigentum an dem zu errichtenden Haus und Sondernutzungsrecht an einer bezeichneten Grundstücksfläche, aufteilt
b) Vertrag mit den Hausbauern, wonach die Firma diesen an den betreffenden Miteigentumsanteilen an dem Erbbaurecht ein Untererbaurecht bestellt hat. Inhalt: üblicher Erbbauvertrag.
Die Teilungserklärung ist noch nicht gewahrt, da eine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes noch nicht erledigt wurde.
Bei einem Gespräch mit der zuständigen Kollegin teilt mir diese nun mit, dass die gewählte Konstellation so nicht eingetragen werden kann, weil es nach ihrer Auffassung ein Untererbbaurecht an den zu bildenden Miteigentumsanteilen an dem Erbbaurecht nicht geben kann. Sie ist der Auffassung, dass - wenn Realteilung nicht möglich ist - eine Lösung nur dahingehend möglich wäre, dass die Erbbauberechtigte an ihrem Erbbaurecht ein Untererbbaurecht bestellt und dann entsprechende Miteigentumsanteile an dem Untererbbaurecht an die Bauherren überträgt.
Habe zwar nicht mehr viel Ahnung vom Grundbuch [Blockierte Grafik: http://rechtspfleger.tanjas.de/smilies/smile04.gif] da ich schon Jahrzehnte nur in der Verwaltung tätig bin, aber insbesondere nach Lektüre des Aufsatzes eines Bayerischen Notarassessors bin ich der Meinung, dass diese Lösung schlüssig ist.
Da mit dem Bau bereits begonnen wurde und bald die nächste Zahlung fällig wird, wir aber ohne Grundbucheintrag kein Geld von der Bank bekommen, sind wir - und auch die anderen Bauherren - etwas im Druck. Es droht Baustopp.
Hat jemand mit diesem Problem bereits Erfahrungen sammeln können? Für entsprechende Hinweise (eventuell ob die derzeitige Vertragssituation doch zu einer Eintragung führen kann) wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank
Axel_Möhwald