Das sehen ich und mein OLG aber anders. Wir haben vor einiger Zeit die Einbenennung/Ersetzung der Erklärung des anderen Elternteils abgewiesen, weil die Voraussetzungen nicht gegeben waren. Die Ast.in hat keine überzeugende Argumente geliefert, warum es für das Kindeswohl erforderlich gewesen sein sollte, um dem Antrag stattzugeben. Nur weil der Vater wegen Abwesenheit keine Stellungnahme abgeben kann, heißt das noch lange nicht, dass die Einbennung/Ersetzung der Erklärung für das Kindeswohl erforderlich ist. Da kann man m.E. keine Differenzierung gem. deiner Auffassung machen.Ist das veröffentlicht? Bzw kannst Du uns AZ und Gericht mitteilen? Aus der Rechtsprechung kenne ich bisher keine obergerichtliche Entscheidung über diese Konstellation, deshalb würde mich das interessieren.
Wurde m.W. mal veröffentlicht (OLG Braunschweig, 2005 oder 2006). Ich suchs dir nächste Woche raus, kann etwas dauern.