Ich fand diese Eintragungen aus Versteigerersicht immer sehr unglücklich, weil sich aus dem aktuellen GB nicht ergibt, seit wann und auf welcher Grundlage der Eigentümer Eigentümer ist. Es kann m. E. nicht Sinn einer solch fundamentalen GB-Eintragung sein, dass man nach der Umschreibung noch auf das Papier-Grundbuch zugreifen muss, um essentielle Informationen zu erhalten.
Das stellt nur in den neuen BL ein großes Problem dar (GVO). Dort sollte man sensibler bei der Neufassung der Grundbücher sein.
In den alten BL sind Datum und Grund doch völlig egal, oder?