Hallo Leute,
in Vollstreckungs- und Hinterlegungssachen sind meine Kenntnisse mehr als dürftig und ich brauche Eure Hilfe:
Durch Beschluß des AG wird die Zwangsvollstreckung aus einem VB gegen Sicherheitsleistung vorläufig eingestellt.
Der zuständige Rechtspfleger sagt meinem Mandanten, er müsse in dem Antragsformular ( wg. Hinterlegung ) ankreuzen, dass auf die Rücknahme der hinterlegten Summe verzichtet wird, da ansonsten trotz Hinterlegung die Vollstreckung fortgeführt werden könne.
Hmmm... kommt mir komisch vor; wie kommt der Bursche später wieder an sein Geld, wenn er in der Hauptsache gewonnen hat?
Vorab schon mal vielen Dank!
Gruß HansD