Das sehen wir hier auch so und beanstanden, wenn das nicht ausdrücklich mit drin steht.
Gerade aufgrund der nunmehr erst in Kraft getretenen Regelung vermuten wir auch, dass das noch nicht allgemein bekannt ist.
Immerhin gibt es auch immer noch Notare, die die Änderungen §§ 1825 BGB, 346 UmwG noch nicht mal mitbekommen haben ... da vermute ich dann ehrlicherweise, dass das mit dem "ausländischen" Gewerbeverbot weder belehrt noch versichert wurde.