Klausurstress

  • Kleine Kunde von Grundbegriffen im voraus kann natürlich nicht schaden.
    Ich erinner mich an den sogenannten "Einführungsmonat": Der "da vorne" erzählte immer was von "Titeln" ... :gruebel: - welcher Nichtjurist (oder einer, der damit zu tun hat) kann damit schon was anfangen ?
    Manche hatten auch sofort komplette Erbfolgen im Kopf - kam mir vor wie doof, dass ich mir das nicht merken konnte - so ohne Gesetz vor Augen.
    Im nachhinein wars kein großer Nachteil, sofern man nur dem Unterricht folgen konnte.


  • Strafrecht kommt erst im Studium 2...Also für dich in knapp 2 Jahren.

    Das war lediglich ein Beispiel....

    japp. und prompt dafür,dass es relativ wenig bringt :cool:

    wie gesagt. mach was du willst,aber an deiner stelle würd ich lieber noch das wetter genießen. die ganze juristerei frisst noch früh genug deine freizeit auf.

    aber bitte. is dein ding...


  • Vielleicht habe ich mich auch falsch ausgedrückt und werde deswegen für meinen "Fleiß" fertig gemacht :D:D


    Wenn Du wirklich das dringende Bedürfnis hast, Dich juristisch vorzubilden, so möchte ich Dich dennoch davor warnen, Dich bereits mit Fachliteratur zu plagen. Etwas falsch gelernt zu haben, ist schlimmer, als es nicht zu wissen.

    Falls Du die Möglichkeit hast, schau mal in die locker-flockigen "Das Skript" zum BGB-AT und/oder Schuldrecht-AT von Hartmut Braunschneider. Dort sind grundlegende juristische Fälle auf die lustige Art dargestellt. Ich fühlte mich dabei immer gut unterhalten, ein gewisses Verständnis für grundsätzliche Fragestellungen im bürgerlichen Recht entsteht nebenbei.

    Als Lehrbuch wären die beiden Bücher nicht empfehlenswert, da sie an der Oberfläche bleiben. Aber wenn Du Dich wohler damit fühlst, anderen einen halben Schritt voraus zu sein, wird Dir das damit gefahrlos möglich.

  • Danke, schaue ich mir ggf. mal an :)

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