Vergütung des ehrenamtlichen Ergänzungsbetreuers

  • Hallo,

    ich habe einen ehrenamtlichen Ergänzungsbetreuer für einen PKW Verkauf wegen einem rechtlichen Vertretungsausschluss. Nunmehr beantragt dieser die Pauschale Aufwandsentschädigung i.H.v. 323,00 €. Die Betroffene ist vermögend.
    Ich denkeer kann diese erhalten jedoch nur gequotelt, da die Tätigkeit lediglich einen Monat dauerte.
    Wie wird das hier so gesehen?

  • Er bekommt sie nur anteilig nach Tagen. Fährt er nicht besser, wenn er seine tatsächlichen Auslagen (Fahrtkosten etc.) geltend macht?

  • Ich würde den Ergänzungsbetreuer anschreiben und ihn darauf aufmerksam machen, dass er maximal 1/12 von 323,00 EUR erhält, alternativ aber seine tatsächlichen Auslagen geltend machen kann.

  • Danke, so steh ich schonmal nicht allein mit meiner Meinung.
    Das er die Sache quoteln muss habe ich ihm mitgeteilt. Nunmehr besteht er darauf, einen rechtsmittelfähigen Beschluss zu bekommen. Dieser sollte also etwas fundierter und denke ich mit Nachweisen geführt werden. Leider hab ich noch keine richtige Begründung in Literatur und Rechtsprechung hierzu gefunden.?

  • :gruebel: entweder verstehe ich das Problem nicht oder ....

    Ich jedenfalls (oder wir hier am Gericht) stelle/n nicht auf die Zeit der tatsächlichen Dauer der Angelegenheit ab für welche der Ergänzungsbetreuer bestellt worden ist, sondern vergüte/n ihn (bei Berufsbetreuern) oder zahle/n die Pauschale (bei ehrenamtlichen Betreuern) für den gesamten Zeitraum der Bestellung, also bis der Richter den Aufhebungsbeschluss erlassen hat.

  • M.E. ist Aufhebungsbeschluss erforderlich. § 1908 d BGB gilt unmittelbar auch für Ergänzungsbetreuer, da dieser Verhinderungsbetreuer im Sinne von § 1899 Abs. 4 BGB ist.



    :zustimm: (§ 1918 BGB ist im Betreuungsrecht nicht anwendbar).

    Ansonsten würde ich es wie Bellini handhaben.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!