Ich hatte vor ein paar Tagen eine Nachricht im Fernsehen mitbekommen, dass der BGH einen Ehevertrag für unwirksam erklärt hat, weil die Höhe des zu zahlenden Unterhalts so groß war, das der exEhemann auf Sozialhilfe angewiesen wäre, hätte er die vereinbarte Summe gezahlt. Begründet wurde dies damit, dass man der Allgemeinheit nicht die Kosten aufbürden könne, AZ habe ich leider nicht. Bekommen wir eine Analogie hin ?
BGH, Urteil vom 5. November 2008 - XII ZR 157/06. Damit bekommst Du ganz bestimmt keine Analogie hin, im dortigen Verfahren war eine Leibrente statt des gesetzlich ausgestalteten Unterhaltsanspruches vereinbart.