Hatte einer das schon Mal: Schuldnerin ist selbständig in der Inso, hat sogar nen kleinen Gewinn und auch nach Abzug weiterer, dem Selbständigen zuzurechnender Beträge noch was "über". Ehemann arbeitet in diesem Laden unentgeltlich mit, und zwar nicht nur aushilfsweise. Ein Arbeitsvertrag existiert nicht. Kann man hier zumindest erreichen, dass der buckelnde Partner nicht als unterhaltsberechtigt gesehen wird, § 850 c IV ZPO? Der beruft sich natürlich wieder auf die eheliche Unterhaltspflicht, § 1360 BGB. Und dass er in Wahrheit nichts verdiene.....
Geht mir irgendwo so nicht richtig in die Birne....