In den Formular zum Antrag auf Erbschein wird nach dem Verkehrswert des hinterlassenen Grundstücks gefragt.
Auf welcher Grundlage (Bauchgefühl, bewußt zu niedrig etc.) machen Erben dort Angaben zum Wert eines Grundstücks? Kann vom Nachlassgericht deshalb die Vorlage eines entsprechenden Verkehrswertgutachtens verlangt werden? Wie kann das Gericht überprüfen, ob die Angaben der Erben überhaupt zutreffend sind? Wir wird das in der Praxis gehandhabt?
Hintergrund ist, dass Erben bei mir vorgesprochen haben und deswegen ein Gutachten in Auftrag geben wollten :daumenrau. Sind die Kosten dafür jedoch nur allein zum Ausfüllen des Formulars gerechtfertigt?
Vielen Dank für Eure Beiträge!