Trennungsgeld?

  • Hallo zusammen,

    ich beginne am 1. September das Studium zum REchtspfleger in Schwetzingen.. nun bin ich alles etwas am durchplanen... ich habe hier an meinem Wohnort (90 km von Schwetzingen) eine eigene Wohnung, die ich gemeinsam mit meinem Lebensgefährten unterhalte und aus fianziellen Gründen auf keinen Fall aufgeben kann. Aus diesem Grund bin ich während der Studienzeiten darauf angewiesen mit dem PKW zu pendeln. Könnt ihr mir vielleicht sagen, ob man in diesem Fall ein Trennungsgeld bekommen???:gruebel:
    Vielen Dank bereits im Voraus

  • Trennungsgeld während des Studiums? Habe ich noch nie gehört. Die Voraussetzungen dürften gar nicht erfüllt sein. Siehe hier.

    Pendeln würde ich schon mal gar nicht. Wenn Du jeden Tag 180 km Auto fahren willst, würde ich erst gar nicht anfangen.

  • Das ist abhängig vom Ort deiner Dienststelle. Soweit ich weiß behelfen sich Rheinland-Pfalz und Saarland damit, dass in einer Einführungswoche bei einem Amtsgericht in diesen Ländern die Anwärter bei dem Amtsgericht als Dienststelle Dienst tun und für das 1 Jahr nach Schwetzingen anschließend zur FH als neue Dienststelle anselle der bisherigen entsandt werden. Das begründet nach den Trennungsgeldverordnungen dieser Länder je nach Fallkonstellation einen Anspruch auf Trennungsgeld, Reisebeihilfen für Familieheimfahrten, Mietersatz und Entschädigungen bei täglicher Rckkehr zum Wohnort. Letzteres käme wohl bei dir in Betracht. Aus der saarländischen TGVO heißt es hierzu: "Entschädigung bei täglicher Rückkehr zum Wohnort (Auszug) (1) 1Ein Beamter, der täglich an den Wohnort zurückkehrt, erhält Fahrkostenersatz, Wegstrecken- oder Mitnahmeentschädigung wie bei Dienstreisen, soweit diese den Betrag übersteigen, den er bis zu seiner Abordnung oder Versetzung für die Fahrt zwischen Wohnung und Dienststelle aufzubringen hatte." Will heißen: Es gibt nur Entschädigung für die Mehr-Kilometer, die über die eigentliche Strecke Wohnort zum bisherigen Dienstort (die du sonst ohnehin zurücklegen müstest) anfallen. Allerdings stand dies den durch Baden-Württemberg eingestellten Anwärtern (zumindest zu meiner Studienzeit) nicht zu, da deren erster Dienstort mangels Einführungswoche die FH war.

  • aaalso, ich studiere in hildesheim und pendel jeden tag von hannover aus... und ich bekomm kein trennungsgeld...
    du solltest dir aber überlegen, ob du dir das echt antun willst... bei mir beträgt eine strecke ca. 32km und das ist schon ziemlich anstrengend jeden tag zu fahren...

  • Soweit ich weiß, erhält man Trennungsgeld nur, wenn du dir eine Zweitwohnung in Schwetzingen (oder Umgebung) genommen hast.
    Sofern du aus Rheinland-Pfalz oder Saarland kommst, würde ich mich mal bei meinem OLG erkundigen. Für Baden-Württemberger ist eine sehr nette Frau von der FH-Vewaltung zuständig. Ruf dort an und erkundige dich mal.

    Und jeden Tag pendeln würde ich mir sehr gut überlegen. Die Zeit fehlt einfach und ganz so einfach ist das Studium dann doch nicht.

  • Also, ich kann dir ein Lied davon singen, täglich 90 km zu pendeln. Ich habe 95. Lustig ist es nicht, aber ich hatte auch eine Wohnung, die ich nur schwer aufgeben könnte, zumal ich während der Praxiszeiten an meinem Heimatort bin. Ist bei mir auch ne Sache des Alters gewesen, bin ja auch keine 18 oder 19 mehr.
    Ich fahre allerdings meist Zug, das ist sehr teuer und Trennungsgeld gibts nicht, Niedersachsen.
    Bin auch froh, wenn wieder Praxiszeit ist, danach ist es für mich nicht mehr lange.
    Aber, ob ich das so nochmal machen würde, ich weiß es nicht.

  • Danke für die vielen Antworten.. ich habe auch nochmal beim OLG wegen Trennungsgeld nachgefragt, dort wurde ich auf eine andere Stele verwiesen, da dafür zuständig sei

  • Trennungsgeld in in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.

    Ich (Sachsen) hatte vor Studienbeginn auch eine eigene Wohnung und habe für die ganze Zeit an der FH Trennungsgeld bekommen. Das hat zumindest die Kosten für die tägliche Fahrt an die FH aufgewogen. Es kommt aber entscheident darauf an, wo deine Stammdienststelle liegt und ob die FH weiter von deinem Wohnort weg ist als deine Stammdienststelle.

    Also einfach mal bei den zuständigen Bearbeitern deinen Fall schildern und nachfragen.

  • Hallo,
    also ich studiere in Berlin von SA-An aus. Wir bekommen auch Trennungsgeld. Auch für die tägliche Pendelei habe ich das erhalten. Das kommt aber immer auf Deinen Ort an. Ich weiß, dass Brandenburg auch kein Trennungsgeld gewährt. Bei anderen Bundesländern weiß ich es nicht.

  • hm.. da ich wohl pendeln muss wäre ich auf das Trennungsgeld angewiesen.. vielleicht bringt es was mal direkt bei der FH nachzufragen?

  • Hallo Chrash,

    ich bin verheiratet und auch nicht begeistert davon, während der FH-Phase getrennt zu sein. Ich würde dir aber trotzdem das Pendeln nicht empfehlen. Es fehlt einfach ne Menge Zeit zum Lernen, deshalb habe ich mir auch eine Wohnung genommen.

    Da kannst du dann auch Trennungsgeld beantragen, aber für´s Pendeln bekommt man meines Wissens nach nichts.

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