Hallo,
ich habe nachfolgendes Problem mit einer dänischen Gesellschaft, die nicht mehr existent ist.
Die xy ApS (dänische Rechtsform?) ist als Eigentümerin eingetragen.
Es wurde 1996 ein Kaufvertrag geschlossen und daraufhin eine AV eingetragen und eine FinanzierungsGS.
Im Kaufvertrag ist eine Vollmacht an die Notariatsmitarbeiterin enthalten die Auflassung zu erklären.
Die Vollmacht ist unwiderruflich und gilt über den Tod hinaus.
Nun war der Notariatsverwalter hier um die Sache abzuwickeln.
Die Gesellschaft ist erloschen.
Haben die Vollmachten dann noch Gültigkeit?
In Dänemark gibt es nach Aussage des Notars, die Möglichkeit einen Nachtragsliquidator zu bestellen, wohl nicht.
In dem Kaufvertrag hat eine Mitarbeiterin als vollmachtslose Vertreterin gehandelt. Die Gesellschaft hat den Vertrag nachträglich genehmigt.
Diese Genehmigung lautet wie folgt:
"Die unterzeichnete Firma xy vertreten durch den zeichnungsberechtigten Geschäftsführer ...". In dem Beglaubigungsvermerk des Notars ist keine Vertretungsbescheinigung enthalten.
Der damalige Kollege hat die AV eingetragen.
M. E. ist die Vertretung zum damaligen Zeitpunkt nicht nachgewiesen.
Kann ich die Eigentumsumschreibung aufgrund der Vollmacht vornehmen?
Habe irgendwie so meine Bedenken.
Viele Grüsse aus dem hohen Norden