Gläubiger G. besitzt Forderungen aus L&L gegen Schuldner S, die er sich per MB/VB titulieren lässt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des S wird eröffnet.
G. wendet sich an das Gericht mit dem Eröffnungsbeschluss und läßt den VB wegen Rechtsnachfolge auf den Insolvenzverwalter umschreiben.
Wie geht man dagegen vor ? Erinnerung ?
und wenn daraus vollstreckt wird, Vollstreckungsgegenklage ?
Titelumschreibung auf Insolvenzverwalter
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Erst einmal abwarten, die Klauselerinnerung ist nur möglich, wenn das Gericht dem Antrag stattgibt. Argument ist dann, dass eine Rechtsnachfolge des Insolvenzverwalters bei "einfachen" Forderungen nicht stattfindet. Auf Ideen kommen die Gläubiger .
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Gegs
das ist das Problem, dass das Gericht bereits umgeschrieben hat, da Rechtsnachfolge durch Eröffnungsbeschluss nachgewiesen worden ist. -
Gegs
das ist das Problem, dass das Gericht bereits umgeschrieben hat, da Rechtsnachfolge durch Eröffnungsbeschluss nachgewiesen worden ist.
Ohne vorherige Anhörung des Schuldners?
Bestritten ist einerseits, ob die Erteilung einer Klausel unter das Vollstreckungsverbot des § 89 InsO fällt und bestritten ist dann wieder andererseits, welches Rechtsmittel dageben einzulegen ist.
Noch Fragen?;) -
Ohne vorherige Anhörung des Schuldners?
da wird sich nicht mit Kleinigkeiten aufgehalten. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist de Rechtsnachfolge doch offensichtlich ... -
Ohne vorherige Anhörung des Schuldners?
da wird sich nicht mit Kleinigkeiten aufgehalten. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist de Rechtsnachfolge doch offensichtlich ...
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