Einleitung Strafverfahren gg. Schuldner durch Gericht?

  • Moin Jungs und Mädels...!:D

    In einem IN-Verfahren beantragt der IV die Einleitunge eines Strafverfahrens gegen den Schuldner wegen Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 156,163 StGB. Der Schuldner hat in einem Anhörungstermin an Eides statt versichert, bei seinen Eltern zu wohnen und von denen mtl. 500,00 EUR Unterstützung zu erhalten, da er selbst nix hat (der Sch. ist 36 Jahre alt!!:eek:)
    Von der damaligen Rpfl.´in wurden die Eltern angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.
    Nun teilten diese mit, mit allem nichts zu tun zu haben, da der Bengel ja nun schon 36 Jahre alt ist. Außerdem wohnt er auf seinem eigenen Grundstück in einem Wohnwagen und kommt nur zu ihnen, wenn er sich mal waschen will. Und im Übrigen gibts von ihnen kein Geld, da sie ja selber kaum genug zum Leben haben.

    Mal abgesehen davon, dass der Schuldner im Verfahren nicht mitarbeitet und keine Auskünfte und Nachweise erbringt...will der IV nun von mir die Einleitung eines Strafverfahrens wegen falscher e.V....
    Meine Fragen: Wie macht man sowas? Und ist das nicht übertrieben,da der Sch. im Anhörungstermin ja eigentlich kein Einkommen verschiewgen hat, sondern eines dazu gedichtet hat?

    Hoffe auf regen Beteiligung!

    DANKE!!!

  • @ vossi:

    Wenn Dein Verwalter Dich um so etwas bittet, mach es ihm nicht zu schwer. Er versucht damit den Schuldner zu disziplinieren. Nichts ist schlimmer, wenn man dabei von seinem Insolvenzgericht in der Luft hängen gelassen wird.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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