vgl. § 29 ZPO
Hatte auch an § 29 ZPO gedacht. Es geht um eine nicht bezahlte Werkstattrechnung.
ZitatZöller: bei KFZ Reparatur ist Erfüllungsort sowohl für die Werkleistung als auch die Zahlungspflicht der Ort der Reparaturvornahme.
Dann werde ich mal die Klage vorbereiten. Über die Zustellung der Klage in der Schweiz und eine mögliche Vollstreckung, mache ich mir dann später Gedanken.