Mich interessiert mal die Verfahrensweise bei anderen Gerichten:
Fall: In einer Sache hat der Richter bei der KGE den kostenrechtlichen Grundsatz der einheitlichen KGE missachtet. Paradebeispiel: Die Kosten der Klage trägt der Beklagte, die Kosten der Widerklage trägt der Kläger.
Ich habe so etwas erstmals in einer F-Sache und zur Vermeidung von Ungerechtigkeiten den Parteien eine Art Vergleichsvorschlag gemacht, indem ich die Streitwerte der Verfahrensteile ins Verhältnis gesetzt und die Quote selbst ermittelt habe. Wenn die Parteien zustimmen, gleiche ich normal aus.
Wie macht ihr das, wobei mir klar ist, dass der genannte Verstoß so häufig nicht vorkommt?