Guten Morgen, habe hier zwei Akten auf dem Tisch, in denen sich das Ordnungsamt an das Vormundschaftsgericht wendet. Das Ordnungsamt ist hier als Heimaufsicht nach dem HeimG tätig und hat den Betrieb eines Altenheimes untersagt, da das dort tätige Personal nicht den Anforderungen des HeimG entspricht. Der Beschluss ist rechtskräftig. Nun wurden die jeweiligen Kinder der betroffenen Heimbewohner, die Vorsorgevollmachten besitzen, von der Behörde angeschrieben, ihre Eltern in anderen Heimen unterzubringen. Diese weigern sich jedoch beharrlich, die mittlerweile illegale Unterbringung in diesem Heim zu beenden und nach einer angemessenen Unterkunft zu suchen. Das Ordnungsamt wendet sich nun an das VormG mit der Bitte um Überprüfung, ob denn die Vollmachtsnehmer ihre Aufgaben tatsächlich im Sinne ihrer Angehörigen ausüben oder ob möglicherweise Kontrollbetreuer eingesetzt werden sollten.
Wie gehe ich jetzt vor? Sind überhaupt die Voraussetzungen bei diesem Sachverhalt für die Einrichtung einer Kontrollbetreuung gegeben? Anhörung der Altenheimbewohner, ggfs. über Verfahrenspfleger? Anhörung der Vollmachtsnehmer? Ich bin dankbar für Eure Hinweise.