Abwehr einer Bagatellforderung

  • Es liegt doch ziemlich auf der Hand, wie man den Begriff "Mutwillig" ansehen muss:

    Würde ein Mandant, der den Anwalt aus eigener Tasche bezahlen müsste, diesen in der gleichen Situation in Anspruch nehmen, und zwar mit dem Riskiko, die Kosten der Inanspruchnahme nicht ersetzt zu bekommen, entweder, weil man so sich einigt, oder weil von der gegnerischen Seite einfach nichts zu holen ist ??

    Und da widerstrebt mir eine Bewilligung / Festsetzung selbst wie im folgenden Fall: Geht um Forderung von 60 €. Man einigt sich, nur 30 € bezahlen zu müssen und dies in 3 Raten a 10 €. Kostenabrechnung des Anwaltes gegenüber Staatskasse: 255 €.

    Ich persönlich würde mich nicht einem Kostenrisiko von 255 € aussetzen, selbst wenn es um eine Forderung von 60 € geht. Die Anwälte werden natürlich das Gegenteil behaupten: Jeder will sein Recht durchsetzen (egal wie viel es kostet). Dies entspricht bloß nicht der Realität - so manchen habe ich mit einer solchen Beispielrechnung auf der Rechtsantragstelle schon überzeugt, dass das Geld für eine Klage wohl eher rausgeschmissen ist.

    Eine pure Frechheit ist dann noch, wenn dann noch in die Einigung reingeschrieben wird: "Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten" - können gleich reinschreiben: "Der Staat, diese melkbare Kuh, soll doch die Kosten tragen".

    Wenn ich schon das Wort Beratungshilfe höre, dann denke ich an die Leute, die im Jahr bei uns - mit Unterstützung der Anwälte - 25 "Scheine" beantragen und mindestens 20 davon leider bekommen müssen.
    Es ist schon lange nicht mehr so, dass BerHi und PKH dazu dienen, dass minderbemittelte Leute den wohlhabenderen gleichgestellt werden - denn mittlerweile laufen die minderbemittelten viel mehr zum Anwalt als diejenigen, die den Anwalt bezahlen müssten. Das ist nunmal die Mentaliät des Menschen: Wenn man etwas umsonst bekommt, greift man mächtig zu. Bekäme ich jedes Jahr kostenlos ein neues Auto, würde ich auch zugreifen und nicht an den armen Staat denken.

  • @ Andy K.:


    Wie oft haben Anwälte und Rechtspfleger in diesem Forum beim Thema Beratungshilfe schon das Thema: Schlechter Anwalt - guter Rechtspfleger und umgekehrt diskutiert. Dein polemischer Auftritt hilft da argumentativ nicht weiter. Bezüglich der Argumente schließe ich mich einfach dieser Diskussion so ab #53 an.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • @ gegs:

    In der von dir zitierten Diskussion ist bloß auch nicht viel substantielleres zu entnehmen, wenn du meine Feststellung schon als polemisch bezeichnest ("6 Monate im Jahr für den Sozialstaat umsonst arbeiten" usw.).

    Ich habe meinen Beitrag immerhin schon mal mit Zahlen gefüttert - und ich bleibe auch dabei: Es ist eine Unverschämtheit, wie das von einigen (Mandanten und Rechtsanwälten) ausgenutzt wird - Maßstab ist noch immer: Würde ein vernünftiger und wirtschaftlich denkender Mensch im konkreten Fall auch einen Anwalt aufsuchen und ihn dafür bezahlen ? Und da kann ich von den 1500 Verfahren, die wir im letzten Jahr bestimmt für 2 Drittel sagen, dass das nicht so wäre. Der Staat wird hier definitiv von einigen (Tendenz zunehmend) als melkbare Kuh betrachtet. Das ist keine Polemik, sondern ganz einfach durch viele Beispiele belegbare Tatsache !!!

    Erst gestern war wieder einmal: Wollte erst nur einen Berechtigungsschein, bis er merkte, wie einfach und kostenfrei das geht, da viel ihm ein, dass er doch gleich für 2 weitere Angelegenheiten einen "Schein" benötigen könnte. Würde so etwa ein Bürger dieses Staates "denken", der jede einzelne Inanspruchnahme bezahlen muss ???

    Da gibt es - mit kräftiger Unterstützung eines Anwaltes - Leute, die benötigen wegen Umgangsrecht im Jahr 6 "Scheine": Umgang Weihnachten, Ostern, Pfingsten, Sommerferien, Herbstferien, Winterferien. Jedes für sich ist wieder abgeschlossen, weil man "nur über seinen Anwalt" redet .... (Anm.: "seinen": den man noch nie im Leben mit nur einen Euro bezahlt hat !!!), weiter kommen 6 Scheine wegen Forderung der Fa. A, B, C, D, E, F sowie 4 weitere Scheine wegen diversen "Unterlassungen" (Beschimpfungen usw.) und 3 Scheine umgekehrt wegen Verdächtigungen (Diebstahl, Körperverletzung, Brandstiftung)....

    Die Offenlegung derartiger "Zustände" (zu Lasten des Steuerzahlers) als "Polemik" abzutun, geht schon völlig an der Sache vorbei. Vielmehr sollten das alle Steuerzahler wissen, wie ggf. sogar von ihren Nachbarn ihre mühsam erarbeiteten Steuern förmlich verbrannt werden.

    Mir hat übrigens mal vor Wochen ein Anwalt höchst persönlich gesagt: "Schade, dass Herr X jetzt in der JVA sitzt, er war ein Garant für 25 Beratungshilfesachen im Jahr."

    Ich könnte die Liste unermesslich fortsetzen, bei uns im Hause wird jedem, vom Wachtmeister angefangen, schon schlecht, wenn er Wörter wie "Beratungshilfe" oder "Prozesskostenhilfe" überhaupt schon hört !!!

    Es geht hier nicht im geringsten um eine Thematik "Schlechter Anwalt - guter Rechtspfleger" o.u., das müsste man doch meinem Beitrag entnehmen können, denn es gibt in allen Berufsgruppen schließlich gute und schlechte Vertreter.

  • Andy K. s Worten kann ich nur beipflichten. Jeder weiß es, auch der Staat, aber ich denken, man will aus verschiedenen Gründen da nicht ran: schlechte Wahlpropaganda, verarmte rechtsanwälte, negative Staatslobby u.s.w.

  • Der Frust über die Beratungshilfesachen ist verständlich. Jedoch gibt es bei allem Ärger darüber auch immer noch die Antragsteller, die wirklich der Unterstützung eines Anwaltes bedürfen. Sicherlich macht die Arbeit in diesem Dezernat sauer, wenn man seine Stammkundschaft sieht. Aber wie hoch ist denn der Prozentsatz der Leute, die mehr als 1 Schein im Jahr beantragen? 2-3%? Dann bleiben noch immer mehr als genug "normale" Antragsteller, denen die Beratungshilfe den Weg zum Anwalt ermöglicht.

    Die Beratungshilfe wurde vom Staat geschaffen, auch minderbemittelten Bürgern anwaltlichen Rat zu ermöglichen. Daher ist es hier nicht unsere Aufgabe, die Antragsteller dafür zu verurteilen, dass etwas genutzt wird, was zur Verfügung steht.
    Bei der "übermäßigen" Nutzung, die ja im Einzelfall zu prüfen ist, kann man die Mutwilligkeit feststellen und sehen, ob der Richter auch dieser Ansicht ist.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • nennt mich Nestbeschmutzer, aber ich muss Andy in wesentlichen Zügen recht geben.Natürlich sind nicht alle BerH-Mdten so, aber ein gewisser Prozentsatz hat eine gewisse querulatorische Tendenz, die durch die kostenlose Rechtshilfe eben bestärkt wird.
    Das Beispiel Ostern-Weihnachten-Umgang ist (leider) ein echter Klassiker; im Regelfall bleibt es aber nicht bei BerH, da auch noch eA Verfahren erforderlich werden, in dem sinnigerweise beiden parteien PKH bewilligt wird. Und weil der Spaß nichts kostet, wiederholt sich das Theater mit schöner Regelmäßigkeit.

    Ehrlicherweise muss man aber auch sagen, dass es auch die BerH-Mdten "Typ Domino-Effekt" gibt. Fängst irgendwo an zu reparieren und tust dabei gleich die nächsten Probleme auf, dann das nächste, dann das nächste..da ist halt vieles verkorst, das sich dann gegenseitig bedingt.Kaum eine Verbraucherinsolvenz, bei der nicht auch neben dem rückständigen Unterhalt auch noch ein uralter Unterhaltstitel schlummert, der wegen veränderter Einkommensverhältnisse abgeändert werden muss oder ein offensichtlicher rechtswidriger Erstattungsbescheid birgendeiner Behörde, den man leider wegen Bestandskraft nicht mehr angereifen kann - kurz: erst kümmert man sich eine ganze Zeit lang um nix und dann schaut sich irgendein RA die Gesamtkatatrophe an.

    Zum Vergleich:
    Kostenaufhebung ist das gängiste und einfachste. Bei einem Vergleich wollen die arteien ja gerade die streitige Auseinandersetzung vermeiden oder abbrechen und dann passt es nicht wirklich ins System, wenn mann über die Gebühren dann doch wieder in die "Schuldfrage" geht. Ich halte aber ehrlich gesagt Vergleiche mit Kostenabwälzung auf die Staatskasse auch für mutwillig.

    Zum Selbstzahlervergleich:
    @Andy: Du kannst eigentlich nicht auf die 255 aus der BerH abstellen, denn der Selbstzahler zahlt ja nach Gegenstandswert. Bei kleinen Beträgen sind die Gebühren deutlich niedriger (weswegen manchmal BerH lukrativer ist als das normale Mandat- was man uns RAs aber nicht vorwerfen kann!).
    Bei deinem 60€-Beispiel kann der RA bei einem einfachen Mahnschreiben + Einigung irgendwas bei 60 € abrechnen.
    Richtig ist aber, dass der Selbstzahler den RA wohl kaum beauftragt hätte und ihm jedenfalls die Einigung um die Ohren gehauen hätte; bei unserem Beispiel zahlt nur ein Irrer an den RA 60€, wenn er von seiner Forderung nur die Hälfte bekommt. Selbst wenn er sie vollständig durchgesetzt hätte, würde nur ein Mega-Querulant dieses geld an den RA weiterreichen.

  • Ich meinte eigentlich das abgedroschene Argument, dass sich viele Anwälte über BerH-Mandate gar nicht freuen, diese aber eben nicht ablehnen können. Dagegen stehen sicherlich einige Anwälte, die sich auf derartige Mandate "regelrecht" spezialisiert haben. Die Regel ist dies aus meiner Sicht aber nicht.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Aber wie hoch ist denn der Prozentsatz der Leute, die mehr als 1 Schein im Jahr beantragen? 2-3%?



    Also bei uns ist die genannte Zahl sehr unzutreffend. 20-30% (und vielleicht noch was höher) trifft die tatsächliche Gegebenheit wohl eher.

    Und das ist dann wohl nicht mehr zu vernachlässigen. Ganz besonders "ermutigt", ja bei dem nur kleinsten Problem bald wieder zu kommen, werden die Leute hier durch eine Anwaltskanzlei. Die Leute selbst unterschreiben die Anträge häufig nur, manche haben gar keine Ahnung, wieviel Beratungshilfeanträge in ihrem Namen (nachträglicher Eingang) eigentlich gestellt wurden, geschweige denn, um was es dabei ging.

    Ich habe dazu schon genug Stellungnahmen und Berichte schreiben müssen, nur geändert hat sich dadurch nichts - der Gesetzesentwurf zur Eindämmung dieser lawinenartig steigenden Kosten schlummert vor sich hin und es wird wohl ganz einfach nichts passieren - im Bundestag sitzen halt zu viel Juristen. (Bitte nicht überbewerten, ich weiß schon, dass es eine Minderheit an Anwälten ist, die glaubt, über Beratungshilfe ordentlich Geld zu verdienen - aber sie gibt es eben.)

  • Und das ist dann wohl nicht mehr zu vernachlässigen. Ganz besonders "ermutigt", ja bei dem nur kleinsten Problem bald wieder zu kommen, werden die Leute hier durch eine Anwaltskanzlei. Die Leute selbst unterschreiben die Anträge häufig nur, manche haben gar keine Ahnung, wieviel Beratungshilfeanträge in ihrem Namen (nachträglicher Eingang) eigentlich gestellt wurden, geschweige denn, um was es dabei ging.


    Das finde ich nun echt weit hergeholt. Die armen unwissenden Mdten wissen nicht, wieviele Anträge eingereicht wurden? Obwohl sie sie unterschrieben haben? Brille gefällig?:mad: Obwohl sie beim RA waren und der für sie ja offenkundig tätig wurde? Betreuung gefällig?:mad:

  • Es ist aber nun mal so, derartige Fälle gibt es. Ich gebe ja zu, ist schon verdammt nah an einer Betreuung, aber dafür würde es noch immer nicht reichen.

    Aber man stelle sich mal vor: Jemand will sich scheiden lassen, oder man hat sich getrennt. Dann sagt der Anwalt: "Da müssten wir auch gleich noch mal dies und dies klären", füllt die Anträge aus und der Mandant unterschreibt eben auf mehreren Anträgen. Dann weiß es dieser eben nicht mehr nach paar Wochen, was der Anwalt alles regeln sollte. Es gab hier sogar schon Mandanten, die persönlich hier waren und meinten, sie wüssten gar nicht, warum eine bestimmte (Folge-)sache denn unbedingt über den Anwalt geregelt werden müsste, darüber hätten sie sich auch so verständigt.

    Das sind alles keine Hirngespinste, sondern Erfahrungen/Erlebnisse von jemanden wie mir, der das Zeug nun leider (so fast nebenbei, denn richtig zählt es ja gar nicht) schon paar Jährchen machen muss, weil es auch niemand anders machen will.

  • Und das ist dann wohl nicht mehr zu vernachlässigen. Ganz besonders "ermutigt", ja bei dem nur kleinsten Problem bald wieder zu kommen, werden die Leute hier durch eine Anwaltskanzlei. Die Leute selbst unterschreiben die Anträge häufig nur, manche haben gar keine Ahnung, wieviel Beratungshilfeanträge in ihrem Namen (nachträglicher Eingang) eigentlich gestellt wurden, geschweige denn, um was es dabei ging.


    Das finde ich nun echt weit hergeholt. Die armen unwissenden Mdten wissen nicht, wieviele Anträge eingereicht wurden? Obwohl sie sie unterschrieben haben? Brille gefällig?:mad: Obwohl sie beim RA waren und der für sie ja offenkundig tätig wurde? Betreuung gefällig?:mad:




    Ich kenne solche Fälle auch. Aber letztlich ist es an uns ( RAE und RPfleger) solche unberechtigten Fälle gemeinsam ( mal mehr, mal weniger ;) ) zu beseitigen. Es gibt auch viele, die zu recht BerH bekommen und das ist auch gut so. Die hier diskutierten Fälle sind meist "Extremfälle". Daher ist immer etwas Voreingenommenheit oder Frust dabei.



  • Ich kenne solche Fälle auch. Aber letztlich ist es an uns ( RAE und RPfleger) solche unberechtigten Fälle gemeinsam ( mal mehr, mal weniger ;) ) zu beseitigen. Es gibt auch viele, die zu recht BerH bekommen und das ist auch gut so. Die hier diskutierten Fälle sind meist "Extremfälle". Daher ist immer etwas Voreingenommenheit oder Frust dabei.



    Es ist aber ganz schwierig und zeitaufwändig, dagegen etwas zu tun, weil man letztlich für jeden Fall eine eigene Begründung zur Notwendigkeit parat hat. Es wird letztlich an den Rechtspflegern und an den Richtern, die über Erinnerungen zu entscheiden haben, hängen bleiben. Die RAe haben sicher mehrheitlich kein Interesse, diese Ausuferungen einzudämmen - ist halt auch mal schnell verdientes Geld, wenn man für ein kurzes Schreiben 70 € Gebühr bekommt (häufig sind die grundlegenden Schreiben ja heutzutage bereits im Computer abgespeichert).

    Ansonsten ist es natürlich klar: Vom Grundsatz her ist Beratungshilfe schon ein notwendiges Instrument, allein wenn ich an Leute denke, die den ganzen Monat über gearbeitet haben und dann dafür keinen Lohn sehen.

  • Das sind meist die gleichen RAE! Ansonsten kostet das Gespräch, das Schreiben etc. und der ganze Arbeitsaufwand den RA mehr, als das er in der BerH verdient - wenn er es richtig macht.

    Ja, an uns bleibt es hängen. Aber auch an RAE, die mehr verdienen könnten oder sonst Mißbrauch feststellen..

  • Die RAe haben sicher mehrheitlich kein Interesse, diese Ausuferungen einzudämmen - ist halt auch mal schnell verdientes Geld, wenn man für ein kurzes Schreiben 70 € Gebühr bekommt (häufig sind die grundlegenden Schreiben ja heutzutage bereits im Computer abgespeichert)



    Klar, wir lassen unsere Mitarbeiter den ganzen Tag nur Formschreiben ausdrucken und verbringen unsere Zeit ansonsten auf dem Golfplatz ;). Jetzt komm mal wieder runter, okay?

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Es gab hier sogar schon Mandanten, die persönlich hier waren und meinten, sie wüssten gar nicht, warum eine bestimmte (Folge-)sache denn unbedingt über den Anwalt geregelt werden müsste, darüber hätten sie sich auch so verständigt.


    :wechlach:jau, DIE kenne ich.Die kommen dann drei Jahre und einen Tag nach der Scheidung und stellen fest, dass sie sich ihre Kaffeetisch-Verständigungen in die Haare schmieren können. DAS sind mir die liebsten!

  • Die RAe haben sicher mehrheitlich kein Interesse, diese Ausuferungen einzudämmen - ist halt auch mal schnell verdientes Geld, wenn man für ein kurzes Schreiben 70 € Gebühr bekommt (häufig sind die grundlegenden Schreiben ja heutzutage bereits im Computer abgespeichert).


    Ja, klar. Warum die Wahlanwaltsgebühren nehmen, wenn man auch pauschal 70 € kriegen kann? Gerade in Familiensachen macht das absolut Sinn.:wechlach:
    Und mit dem ganzen Theater um den Antrag nebst vollständiger Unterlagen ist DAS echt die schnelle Nummer.
    Sach ma, geht´s noch?

  • Die RAe haben sicher mehrheitlich kein Interesse, diese Ausuferungen einzudämmen - ist halt auch mal schnell verdientes Geld, wenn man für ein kurzes Schreiben 70 € Gebühr bekommt (häufig sind die grundlegenden Schreiben ja heutzutage bereits im Computer abgespeichert).


    Ja, klar. Warum die Wahlanwaltsgebühren nehmen, wenn man auch pauschal 70 € kriegen kann? Gerade in Familiensachen macht das absolut Sinn.:wechlach:
    Und mit dem ganzen Theater um den Antrag nebst vollständiger Unterlagen ist DAS echt die schnelle Nummer.
    Sach ma, geht´s noch?



    Bitte seit lieb zueinander! Ist doch schönes Wetter und so

  • @ Diabolo:

    Mittlerweile sehe ich meinen Rechtspflegern schon alles nach. Aber das was AndyK. hier von sich gibt, ist schon ganz schöner schwerer Tobak, der aus Sicht von uns Anwälten jeder Realitätsgrundlage widerspricht. Dies muss ich einfach mal sagen können.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich kann Euch ja verstehen. Es gibt RAE die verdienen gutes Geld (nur) mit BerH. Für andere ist es unliebsames Nebengeschäft.
    Man kann es gebührenrechtlich ausschlachten bzw. lukrativ damit umgehen. Aber der Großteil der RAE verdient nichts daran und hat nur Arbeit damit ( uns mit uns). Wie wir ebenso eine Menge Arbeit damit haben ( und es nichts zählt). Das Problem ist doch nur, dass Ihr zu den "guten RAE" gehört, über die sich AndyK nicht aufregen wird.Ihr verdient nichts daran und habt nur Arbeit. Gleichwohl hat er auch schwarze Schafe, die ihn dann aufregen sowie Extremfälle von Beratungshilfebewilligungen , die er hier dann kundtut. Dass es dann zu Missverständnissen mit Anwesenden kommt, ist doch klar!
    Also: alles nur halb so wild sehen :)
    Gehen wir lieber alle Eis essen !

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