Hallo!
Folgenden Fall habe ich hier vorliegen:
IK Verfahren, Schlusstermin noch nicht anberaumt.
Der TH übersendet mir einen Antrag des Schuldnervertreters an ihn auf Freigabe eines Betrages aus der Insolvenzmasse.
Die Schuldnerin erhält als Bezugsberechtigte aus der Lebensversicherung ihres verstorbenen, geschiedenen Ehegatten einen Betrag ausgezahlt. Die Schuldnerin ist nicht Erbin nach ihrem verst. ehem. Ehegatten.
Die Schuldnerin hielt sich wohl moralisch dazu verpflichtet, die Beerdigungskosten zu tragen. Die Erstattung der Beerdigungskosten (insgesamt ca. 6000,00 Euro) sowie die Erstattung einer Spezialmatratze (die S ist Schwerbehindert) wurde nunmehr beantragt.
Die TH hat mir das Schreiben des SchV eingereicht mit der Bemerkung, dass sie der Erstattung der o.a. Kosten zustimmen würde.
Da in diesem Fall die Schuldnerin nicht zur Zahlung der Beerdigungskosten verpflichtet gewesen wäre, habe ich vor einer Entscheidung die InsO Gläubiger direkt angehört. Nunmehr habe ich die Antwort eines InsO Gl., der der Freigabe widerspricht.
Z.zt. tendiere ich auch generell zu einer Zurückweisung. Jedoch stellt sich mir bereits vorab die Frage, ob überhaupt ein zielgerichteter Antrag vorliegt, da dieser sich lediglich an die TH wendet und diese ihn an das InsO-Gericht weitergeleitet hat.
Für Eure Meinung hierzu wäre ich dankbar!
Grüße!