Hallo,
irgendwie habe ich ein Brett vor'm Kopf. Folgender Sachverhalt:
Wir haben ein selbständiges Beweisverfahren, welches durch Gutachten beendet wurde.
Wie ist die Möglichkeit der Kostenerstattung gegen die Gegenseite bei
a. Notwendigkeit der Klageerhebung und Durchführung des Klageverfahrens
b. falls die Gegenseite zahlt und wir eine Klage nicht einreichen können.
Bei a. wäre mir schon klar, dass dies sodann im Hauptsacheverfahren entschieden wird, was mit den Kosten ist, was gilt aber für b.?
Gruß stoner36