• Im Regelfall sollten Sachstandsanfragen aber zu einer zeitnahen Reaktion führen (wenn auch nicht wirklich zu einer schnelleren Bearbeitung). Das wird zumindest bei uns so gehandhabt.

    Einen Antrag auf Akteneinsicht zu bearbeiten, sollte auch grundsätzlich kein größeres Problem darstellen. Und wenn der Antrag seit ZWEI MONATEN unbeantwortet geblieben ist, kann das meiner Meinung nach auch nichts mehr mit "dünner Personaldecke" zu tun haben. Möglicherweise ist der Antrag aus irgend einem Grund gar nicht zum Verfahren gelangt (auch bei der Post geht ja gerne mal was verloren). Ansonsten wäre vielleicht nur denkbar, dass die Akte (wenn das Verfahren nicht oder nicht mehr maschinell bearbeitet wird) nicht auffindbar ist. Aber mindestens darüber hätte es eine entsprechende Information geben müssen.

    Ich würde also das Mahngericht mal freundlich an den Antrag erinnern.

  • Ich lade jetzt mal ein bisschen Frust ab:

    Weil der Name nicht eindeutig war, mussten wir einen Antrag auf Neuzustellung des Vollstreckungsbescheids stellen. Der Antrag datiert vom 28.07.2009. Bis dato haben wir nichts wieder von der Sache gehört.

    Was ist nur mit meinem Mahngericht los :gruebel:.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich lade jetzt mal ein bisschen Frust ab:

    Weil der Name nicht eindeutig war, mussten wir einen Antrag auf Neuzustellung des Vollstreckungsbescheids stellen. Der Antrag datiert vom 28.07.2009. Bis dato haben wir nichts wieder von der Sache gehört.

    Was ist nur mit meinem Mahngericht los :gruebel:.



    Da würde ich jetzt aber mal nachfragen... scheint mir doch recht lange zu dauern, zumal es ja noch im maschinellen Verfahren läuft.

  • @ mausejule:

    Keine Ahnung warum, aber eine zeitnahe Bearbeitung ist bei diesem Mahngericht nicht mehr gewährleistet. Keine Ahnung wieso, es ist einfach nur noch nervig.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Was ist nur mit meinem Mahngericht los :gruebel:.

    Du hast doch dasselbe wie ich und bei mir geht alles fix :gruebel:
    (und wenn mal was hängt, ruf ich an und klär das am Telefon)

    ABER: unsere Ferien sind grad erst rum, d.h. für die N-Zeichen brauchts noch etwas...

    EGVP oder per Hand?

  • Was ist nur mit meinem Mahngericht los :gruebel:.

    Du hast doch dasselbe wie ich und bei mir geht alles fix :gruebel:
    (und wenn mal was hängt, ruf ich an und klär das am Telefon)

    ABER: unsere Ferien sind grad erst rum, d.h. für die N-Zeichen brauchts noch etwas...

    EGVP oder per Hand?

    per Barcode :D

    Liegt wohl an der längeren Krankheit des Rechtspflegers; alles was vom Schema F abweicht (z.B. Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter; Akteneinsicht; Neuzustellung Vollstreckungsbescheid) dauert und dauert und dauert.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Hast Du Deinen Frust schon mal beim Geschäftsleiter abgeladen?
    Kann in solchen Fällen die Bearbeitungsdauer erheblich abkürzen...
    und auf das Wort "Dienstaufsichtsbeschwerde" wird meistens fast schon allergisch flott reagiert.

  • Hast Du Deinen Frust schon mal beim Geschäftsleiter abgeladen?
    Kann in solchen Fällen die Bearbeitungsdauer erheblich abkürzen...
    und auf das Wort "Dienstaufsichtsbeschwerde" wird meistens fast schon allergisch flott reagiert.

    Eigentlich will ich den Rechtspfleger nicht ansch..., zumla es bei Bine am gleichen Gericht scheinbar klappt.

    Andererseits könnte vielleicht eine Mitteilung an den Geschäftsleiter helfen :gruebel:.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."


  • Liegt wohl an der längeren Krankheit des Rechtspflegers; alles was vom Schema F abweicht (z.B. Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter; Akteneinsicht; Neuzustellung Vollstreckungsbescheid) dauert und dauert und dauert.




    Eigentlich will ich den Rechtspfleger nicht ansch..., zumla es bei Bine am gleichen Gericht scheinbar klappt.



    Dann scheint es doch nicht am Rechtspfleger zu liegen wenn er länger schon krank ist. :gruebel:

    Dann würde sich eine DAB wohl nur gegen den GL richten. Ich kenne das Gericht nicht, aber wenn er kein Personal hat.....und es wird in Zukunft ja auch nicht besser.

  • Ich bin auch kein Mahngericht, aber mittlerweile sollte wohl dem letzten Teilnehmer der Sparwahn, PeBB§y und die Personalsituation bei Gerichten allgemein bekannt sein. Die so genannten Dienstleistungen werden dadurch logischerweise immer länger dauern, weil auch die Gerichtsbediensteten - oh Wunder - an ihre Grenzen geraten, gesundheitlich verheizt werden und keinen Ersatz bekommen bei Ausfällen. Maxime: Ich bin für Sparwahn und Personalpolitik nicht verantwortlich und auf dem Rücken meiner Gesundheit wird das alles auch nicht umgesetzt. Basta! Die wollten es so, jetzt haben sie es!

    Wenn mir dann jemand obendrein noch verquer kommt, dessen Akte landet im Stapel garantiert ganz oben (wenn man von unten guckt!). Ich wünsche bei einer etwaigen DAB viel Erfolg!

  • IWenn mir dann jemand obendrein noch verquer kommt, dessen Akte landet im Stapel garantiert ganz oben (wenn man von unten guckt!). Ich wünsche bei einer etwaigen DAB viel Erfolg!

    Und genau aus diesem Grund bin ich mit Nachfragen eher zurückhaltend.

    Allerdings haben wir Sparwahn und die Verheizung der Mitarbeiter der Justiz auch nicht zu verantworten. Wir baden die Sch... - nicht nur im Rahmen von Mahnverfahren - nur aus :mad:. Deshalb habe ich für die genannte Einstellung von Dir, Anwälte für berechtigte Nachfragen zu bestrafen, keinerlei Verständnis!

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."


  • Und genau aus diesem Grund bin ich mit Nachfragen eher zurückhaltend.



    Gegen ein charmantes "Hallo" hat wohl auch der DINO nichts. :cool:
    Allerdings könnte die Justiz schon deutlich schneller und effektiver arbeiten, wenn das Personal nicht ständig abgebaut werden würde.


  • Und genau aus diesem Grund bin ich mit Nachfragen eher zurückhaltend.



    Gegen ein charmantes "Hallo" hat wohl auch der DINO nichts. :cool:
    Allerdings könnte die Justiz schon deutlich schneller und effektiver arbeiten, wenn das Personal nicht ständig abgebaut werden würde.


    Deshalb heißt es in meinem Schreiben in der Regel auch: "Erlaube ich mir höflichst eine Sachstandsanfrage".

    Bezüglich des Personalabbaus gebe ich Dir Recht, aber ich kann es nunmal nicht beieinflussen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • @ Gegs:

    Es ist kein Geheimnis, dass wir beide uns nicht oft einig sind. Macht ja auch nix.

    Mit Bestrafen der Anwaltschaft hat das auch nix zu tun, aber letztlich sitzen alle im gleichen Boot. Die RAe können nix dafür, wir aber eben auch nicht. Nur: Die Verantwortlichen werden nicht bei der Kandarre gekriegt, sondern der kleine Mitarbeiter an der Front bekommt die Prügel ab. Dafür bin ich mir jedoch zu schade. Die Zeit, um sinnfreie und z.T. rotzfreche Anfragen zu beantworten, obwohl jeder RA mittlerweile wissen muss, wie es aussieht, kann ich besser nutzen, z.B. um Akten wegzukloppen.

    Meine selbst gebastelte Antwort bei solchen Anfragen lautet ungefähr:

    Der Sachbearbeiter ist für die derzeitigen personellen Zustände bei Gericht nicht verantwortlich. Es bleibt Ihnen unbenommen, sich über Ihren politischen Vertreter darum zu bemühen, dass die Personalsituation bei dem Gericht verbessert wird, um Vorgänge zeitnaher erledigen zu können.

    Ein Bemühen habe ich noch nie erkennen können, eine Antwort bekommt man auch nie. Also... noch Fragen? Es ist kein Geheimnis, dass die Politik spätestens nach der Wahl dafür sorgen wird, dass es noch viel schlechter aussieht.

    Wenn also etwas geändert werden soll, dann wendet euch an die Verantwortlichen, nicht an den armen Frontmitarbeiter!

  • @ 13:

    Gerade weil wir beide aus unterschiedlicher Sicht unsere Positionen mit Sturkopf :D vertreten, können wir uns bei solchen Themen vielleicht gar nicht einig sein. Aber ich denke, dazu ist ein Diskussionsforum auch da.

    Ich empfinde es schon etwas (nun sagen wir) unangemessen, wenn die Akte mit einer Sachstandsanfrage wieder fünf oder mehr Positionen weiter unten landet. Wenn der Anwalt frech und uneinsichtig nervt, dann kann ich es menschlich sogar verstehen, aber generell kann es auch nicht der Weg zu einer Lösung sein.

    Das ist niemand bin, der die Frontarbeiter anschwärzen will, ist vielleicht aus diesem Fred und meinem immer wieder zögerlichen und hinterfragenden Vorgehen zu sehen. Die Idee der Dienstaufsichtsbeschwerde kam bezeichnender Weise auch nicht von mir. Im Grund weiß ich spätestens aus diesem Forum, das es den Rechtspflegern nicht anders geht als uns. Aber eine gerechte Lösung muss sich auch finden lassen. Denn meine Mandaten/ Auftraggeber etc. interessiert es überhaupt nicht, warum sie keine Lösung ihrer Probleme bekommen. Wenn es dann an meine Existenz geht, dann werde ich vielleicht auch etwas stinkig. Im Übrigen ist vielleicht eine Sachstandsanfrage auch hilfreich, wenn die Akte verschwunden ist, irgendwo herum dümpelt etc.

    Und komme mir nicht mit Politik. Vor der Wahl hören die Politiker einem noch zu, danach vergessen sie einen sofort wieder. Ein Verweis auf die Politik ist ein Witz an sich.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich formuliere es etwas anders: Die Politik an sich ist ein Witz. Aber da liegen wir wahrscheinlich nicht so weit auseinander.

    Zur praktischen Umsetzung Deines Wunsches: Natürlich habe ich Verständnis dafür, wenn der RA beim Mandanten gut aussehen will und es letztlich auch eine existenzielle Frage sein kann, wenn er nichts erreicht und das die Runde macht. Aber: Es geht Dir doch nicht alleine so, es sind alle RAe davon betroffen. Wenn jeder jetzt laufend nachfragt, weshalb er nicht als nächstes bedient wird, komme ich gar nicht mehr zum Arbeiten. Und glaube mir, wenn ich abwägen muss zwischen meiner (ohnehin angeschlagenen) Gesundheit und einer RA-Existenz, dann frage mich mal, was mir letztlich wichtiger ist. Ich habe genug dienstlich begründete gesundheitliche Extremtiefen hinter mir, um diesbezüglich Prioritäten setzen zu können und auch zu müssen. Falle ich ganz aus, dann dauert es letztlich noch länger, weil - natürlich - auch in diesem Fall kein Ersatz kommt.

    Dass schnelleres Erledigen dann auch noch durch Gerichtsentscheidungen behindert wird (Festsetzung ohne Anhörung usw.), sei nur am Rande erwähnt. Darüber regt sich auch niemand auf. Setze ich mich darüber hinweg, sehe ich mich mit Rechtsbeugung und "planmäßigen Verstößen gegen die Grundrechte" konfrontiert.

    Wir drehen uns im Kreis dank der Politik. Und dass diese lächerlich und untauglich ist, dafür können auch wieder wir beide nix.

    Ich hoffe trotzdem, dass Du in Deinem Mahnverfahren recht bald zufrieden bedient wirst. :daumenrau

  • Ihr Lieben,

    1. kann ein Antrag auch mal auf dem Postweg verloren gehen oder sonstwo hinter die Heizung rutschen - hat es alles schon gegeben, oder?

    2. ist daher eine höfliche Nachfrage nach knapp zwei Monaten für mich als Repfl nachvollziehbar und der Anwalt hat insofern m.E. nach sogar eine Fürsorgepflicht gegenüber seinem Mandanten. Für lange Bearbeitungszeiten kann ich nichts, bitte aber trotzdem um Entschuldigung, das kostet mich einen reizenden Wimpernschlag.

    3. gibt es Abteilungen, in denen aufgrund Krankheit und/oder Urlaub Aktenreste von bis zu drei Monaten liegen. Das ist nicht normal und sollte auch nicht so sein und eine DAB hilft da auch nicht weiter. Es wird manchmal eine Akte wegen einer DAB von der Verwaltung vorgezogen und soll unter EILT bearbeitet werden. Aber ist das gerecht den anderen gegenüber? Mal ehrlich, wenn dann in jeder Akte eine DAB käme....... dann wären wieder alle gleich weit :strecker

    " Ich beantrage xyz... Im übrigen lege ich schon jetzt vorsorglich DAB wegen einer möglicherweise verzögerten Bearbeitungsdauer ein...blablabla..." Naja...

    4. bringt es in vielerlei Hinsicht niemandem einen Vorteil, wenn die Sachbearbeiter oder Gerichte beschimpft oder mit einer DAB bedroht werden. Bedroht fühle ich mich dadurch eh schon lange nicht mehr :wechlach:
    Ich drohe Anwälten ja auch nicht regelmäßig wegen tatsächlich zu verantwortender schlampiger Antragstellung mit einer Meldung bei der Anwaltskammer, oder? Der Umgangston sollte von allen Seiten ein pfleglicher sein, es lohnt sich einfach.

    5. ist es halt so, dass die Politiker uns Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nach Strich und Faden verarschen und kaputtsparen. Darüber ärgere ich mich aber nicht mehr, weil mich das Nerven, Lebenszeit und Lebensfreude kostet.

    LG
    spatz

  • @ gegs
    Vielleicht führen folgende Tipps weiter?

    a) Wenn eine Akte nicht versandt wird trotz Akteneinsichtsgesuch, kann das (häufig sogar) heißen, dass die Akte in Bearbeitung oder versandt ist. Nullreaktion wäre dann ein positives Zeichen, dass nämlich der Verfahrensfortgang keinen weiteren Zeitaufschub erleidet.

    b) Wie wäre es (ausschließlich in speziellen Fällen!) mit einer anderen Formulierung: „ Ich möchte nach dem Sachstand fragen, weil mein Mandant leider extrem unruhig ist.“ ?

    c) Zum Fall: Neuzustellung VB wegen verändertem Namen in der Anschrift -
    bitte prüfen:
    Es kann nicht nur um eine weitere Zustellung gehen, sondern um Parteiidentität im Mahnverfahren und Titel. – Es ist viele, viele Jahre her, dass ich mit Mahnverfahren zu tun hatte – wenn in der Mahnverfahrensakte eine wirksame ZU des VB vorliegt, dann kommt eine Berichtigung gemäß §319 ZPO in Betracht und es kann sein, dass für dieses Berichtigungsverfahren das Gericht des streitigen Verfahrens als Prozessgericht zuständig ist. Dann würde das Mahnverfahrensgericht die Akte dorthin abgeben. Das zuständige Prozessgericht würde auf jeden Fall eine Anhörung des Antragsgegners (berichtigten Namens) vornehmen.
    Ich bin nicht ganz sicher, weil die Zuständigkeit eventuell auch umstritten war, aber Du könntest den Ansatz mal prüfen und im Falle des Falls könntest Du einfach Deine letzte unbeantwortete Eingabe vom ... als Antrag gem. § 319 ZPO unter Abgabe an das ....gericht konkretisieren.

  • ... da es hier um die Neuzustellung des VB zu gehen scheint, ist dafür das Mahngericht zuständig, für die Berichtigung auch. Und wenn der VB schon zugestellt wäre, dann müsste die Berichtigung auch das Mahngericht machen und zustellen, niemals nicht das Prozessgericht. Das ist aber gar nicht strittig, wäre mir neu...

    Eine Berichtigung erfolgt in beiden Fällen aber immer nichtmaschinell und dadurch dauert es wesentlich länger
    -N-Akte anlegen 7-10 Tage
    - Berichtigung verfügen, Druck anfordern 7-10 Tage
    - und dann kommt es drauf an, wie der Restestand ist also + XY Tage
    beim Repfl UND in der Serviceeinheit
    sorry, aber so ist es leider und das ist es, warum die Leute so ewig lang warten müssen...

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