Bei mir ist das Thema zum Glück schon länger durch, so dass ich mich mit solchen Fragen nicht mehr rumschlagen muss.
Du meinst wohl, Du hast zwar noch Altfälle, doch sie werden nicht als solche behandelt.;)
Es gibt sie noch (bei mir ganz selten) und gelegentlich tauchen sie auch noch in Juris auf - wie z.B. VG Frankfurt, B. v. 22.11.2011 in 6 O 2745/11.F
(PKH-Sache mit Maximalanrechnung einer 0,75 Gebühr und dem Betrag aus § 13 RVG trotz Gebührenvereinbarung mit einer lesenswerten Argumentation gegen die aus meiner Sicht vertretbare jedoch nicht restlos überzeugende BGH-Rechtsprechung zur Anrechnung bei einer wirksamen Gebührenvereinbarung. Bei einer Anrechnung aus § 13 RVG auf die PKH-Vergütung streuben sich mir allerdings auch weiterhin die Nackenhaare:D.)