Ich erhalte heute Eintragungsnachrichten des Grundbuchamtes zu meiner NLVerwaltungsakte.
Eingetragen ist die genehmigte AV;
aber auch mit Rang davor eine Grundschuld.
In meinem Genehmigungsbeschluss hatte genehmigt die Erklärungen des Nachlassverwalters hinsichtlich Abschluss des KV und seine Vollmachterteilung hinsichtlich Bestellung einer Grundschuld.
Die Grundschuldbestellungsurkunde lag mir derzeit nicht vor.
Ich weiß nicht, was zu tun ist!
Kann ich die Bestellung der Grundschuld einfach nachgenehmigen?