Zwangssicherungshypothek wegen Geldstrafe

  • Guten Morgen!
    Folgendes Problem: Eine geldstrafe ist zu vollstrecken. VU ist nicht haftfähig, kann keine gemeinnützige Arbeit ableisten und erhält nur Hilfe nach dem SGB, alsio wirklich zahlen kann er auch nicht. Gestern rief mich eine Sozialhelferin an, die sagte, der VU habe ein Grundstück, auf welchem wir ja eine Zwangssicherungshypothek eintragen könnten. Ist das verhältnismäßig bei ca. 1000 € Geldstrafe? Weiteres Problem: Der VU ist lediglich Eigentümer zu 1/2.
    Hat vielleicht jemand von euch einen Tipp, wie ich am schlausten weiter verfahren könnte?
    Vielen Dank.

  • Weiteres Problem: Der VU ist lediglich Eigentümer zu 1/2.


    Das wäre nicht das Problem. Der hälftige Miteigentumsanteil kann belastet werden.



    Zustimm.

    Ob es verhältnismäßig ist, obliegt deiner Entscheidungsgewalt. Zumindest bist du ja kostenbefreit.
    Die Sicherungshypothek ist letztendlich nur ein Druckmittel, um ggf. Zahlung zu erlangen. Ein Erfolg hieraus ist wegen § 8 VI EBAO m.E. fragwürdig bzw. schwierig zu gestalten.

  • Ich würd mir mal einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt anfordern. Vermutlich bist Du nicht die erste, die auf die Idee mit der Zwangshypo kommt...
    Wenn die Eigentümer mal einen Verkauf planen, hättest Du ein Druckmittel gegen den Schuldner, weil der Käufer ja ein lastenfreies Grundstück will und die Verkäufer für die Löschung der "Altlasten" sorgen müssen.
    Eine Zwangsversteigerung des 1/2 Anteils könntest Du natürlich auch beantragen.... theoretisch, nur um den Schuldner zu ärgern, aber Bargeld bringt s keins (und der Kollege in der Versteigerung wird Dich verfluchen :teufel:).

  • Vielen Dank für eure Antworten!
    Einen GB-Auszug hab ich schon, da sind zwei Grundschulden eingetragen, 20.000 € und 52.000 € für eine Bank.
    Hmm, oder einfach einen Gerichtsvollzieher losschicken? Aber wenn ich euch richtig versteh, hab ich eh keine Aussicht auf Zahlung... Sollte ich mir das also lieber alles sparen? Aber was dann mit dem VU machen?
    Sozialhelferin meinte, wahrscheinlich überlebt er dieses Jahr nicht. Soll ich das einfach abwarten? Sorry, wenn das jetzt etwas fies klingt! :oops:

  • Blöde Frage: Ist eine Geldstrafe vererblich ? Ich denk mal nicht, oder ?

    (Sonst wär vielleicht gar nicht so schlecht, eine Zwangshypo einzutragen. Oft wird nämlich nach dem Tod von Miteigentümern der Verkauf einer Immobilie angestrebt. Und dann kannst Du die Löschung der Hypothek bewilligen gegen Zahlung der Geldstrafe.)

    Ansonsten würd ich einmal den GV hinschicken, der macht seinen Pfandabstand und dann noch ein Aktenvermerk, dass die Vollstreckung in einen Miteigentumsanteil nicht erfolgversprechend ist.

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