Parteikosten Drittwiderbeklagter

  • Grundlage ist ein Verkehrsunfall. Es wurde Klage und Widerklage erhoben. Zweitbeklagte ist eine Versicherung. Die Kosten des Verfahrens tragen die Parteien je zur Hälfte.
    Nun will der Vertr. der Drittwiderbekl. dass eine Auslagenpauschale von 21,00 € als Parteikosten festgesetzt werden. Habt ihr davon schon mal was gehört? Er verweist auf Entscheidungen u. a. LG Offenburg 2 O 72/01 und andere amtsgerichtliche Entscheidungen. Jetzt kommt der Vertr. der Zweitbeklagten und will im Falle des Zuspruchs natürlich auch die Pauschale fetgesetzt haben.
    Setzt ihr solche Pauschalen fest? Und wenn ja mit welcher Begründung?

  • Hä, wofür soll die Pauschale denn sein? Gibts irgendeine rechtliche Grundlage, die der RA angegeben hat, oder bezeichnet er das nur als Parteikosten? Wenns nicht als Reisekosten oder sowas bezeichnet ist, gibts solche Auslagenpauschalen (außer der 7000er) nicht.

  • Beim Verkehrsunfall kann der Geschädigte durchaus eine Pauschale beanspruchen, die ist aber Bestandteil der Schadensersatzforderung.

    Im Kostenfestsetzungsverfahren gibt es daher auch m.M.n. insoweit nichts.

  • Beim Verkehrsunfall kann der Geschädigte durchaus eine Pauschale beanspruchen, die ist aber Bestandteil der Schadensersatzforderung.

    Im Kostenfestsetzungsverfahren gibt es daher auch m.M.n. insoweit nichts.

    Dito. Allem Anschein nach haben hier die Beteiligten das mit der Pauschale gehörig in den falschen Hals bekommen.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

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