Firmenänderung bei GmbH & Co KG

  • Eine GmbH hat ihre Firma geändert, was im HR eingetragen wurde. Die GmbH ist pers.haft. Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG.
    Kann die Firmenänderung der persönlich haftenden GmbH auf dem Registerblatt der KG von amts wegen berichtigt werden oder ist hierzu eine besondere Anmeldung erforderlich ? Wenn ja, wer muss anmelden ?

  • Ist analog zu behandeln wie etwa bei Heirat oder Scheidung des phG, wenn der eine natürliche Person ist:
    Manche Gerichte verlangen die förmliche Anmeldung mit Nachweis, andere verlangen eine (formlose) Mitteilung und wieder andere tragen die Berichtigung von Amts wegen ein (schon gar, wenn die GmbH im eigenen Register eingetragen ist).

    Nachtrag: Anmeldung/Mitteilung durch gesetzliche Vertreter in vertretungsberechtigter Zahl oder durch Prokuristen sollte ausreichen.

  • Ich persönlich trage nur auf Antrag (einfache Schriftform reicht mir dann) ein. Da ist es für die Leute nachvollziehbarer, warum sie eine Kostenrechnung bekommen.

  • Eine nachgewiesene Namensänderung (und auch Firmenänderung) ist keine anmeldepflichtige Änderung, sondern als Berichtigung der Eintragung von Amts wegen vorzunehmen (HRP Rdnr. 182). Sofern ich die Firmenänderung nachgewiesen bekomme trage ich sie ohne Anmeldung ein. Da ich bundesweit Register einsehen kann ist der Nachweis schnell erfolgt:-))
    Kosten: 30,-- € für Eintragung ohne wirtschaftliche Bedeutung. Ich veröffentliche nicht wegen § 17 II 2. HRV, deswegen kein Auslageneuro.

    Thema wurde aber schonmal kontrovers diskutiert.

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