Hallo zusammen, hier ist mein Problem in der Familienabteilung:
Die Eltern bestellten auf den Namen des Kindes (2 Jahre alt) bei einem Versandhandel. Es erging Vollstreckungsbescheid auf den Namen des Kindes, später berichtigt/ergänzt auf Kind vertreten durch den Vater.
Ich habe nun zu prüfen, ob hierdurch das Kindesvermögen gefährdet ist. Welche Maßnahmen sind hier erforderlich?
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