Vollstreckungsbescheid gegen mdj. Kind

  • Hallo zusammen, hier ist mein Problem in der Familienabteilung:

    Die Eltern bestellten auf den Namen des Kindes (2 Jahre alt) bei einem Versandhandel. Es erging Vollstreckungsbescheid auf den Namen des Kindes, später berichtigt/ergänzt auf Kind vertreten durch den Vater.

    Ich habe nun zu prüfen, ob hierdurch das Kindesvermögen gefährdet ist. Welche Maßnahmen sind hier erforderlich?

  • Es sind Maßnahmen nach §§ 1666, 1667 BGB zu prüfen. Dazu ist zunächst mal der Sachverhalt möglichst genau zu ermitteln. Was wurde bestellt? Kam das nur 1 Mal oder mehrfach oder gar regelmäßig vor? In welcher finanziellen Situation steckt die Familie?
    Außerdem sollte das JA eingeschaltet werden.

    Im Rahmen des Verfahrens sind dann natürlich auch die Eltern anzuhören. Für die Anhörung des Kindes könnte eine Ergänzungspfleger oder Verfahrenspfleger (Prozesspfleger) erforderlich sein.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!