BGH-Urteil, verspätete Mietzahlung durch JobCenter

  • Sehr gute Frage! Was macht so ein Rechtsanwalt eigentlich, außer ausgedruckte Urteile irgendwo hinhalten?
    Auf unsere Kosten PKH und Beratungshilfebefreiungsscheine wegen Armenrecht beantragen vermutlich.


    und werden dabei reich, während unser eins mit dem kläglichen Gehalt, dem 13 inklusive, dem bezahlten Urlaub, dem Urlaubsgeld, dem familienzuschlag diese Großverdiener auch noch finanziert! Das sind MEINE Steuern, die sich die Herrn Anwälte da in die Taschen und in den vierten Porsche stecken...

    Ich habe die Frage aber immer noch nicht verstanden - geht´s jetzt um Berh?



    Wo lebst Du ? Möchte nur auch dahin, wo die Beamten so gut verdienen ;).

    Wir hatten das doch im Forum bspw. auch an anderer Stelle einmal.

    So wurde zwar BerH im Widerspruchsverfahren bejaht u.U. ( wenn sache nicht einfach, ein selbstzahlender Dritter auch einen RA beauftragen würde, wenn Entscheidungsbehörde und Widerspruchsbehörde räumlich und personell nicht deutlich getrennt und und und ) aber z.B. mehrfache Widersprüche bei unveränderter Sachlage als mutwillig eingestuft.

    Wenn ein Fall ( absolut identisch) bereits durch ein Obergericht entschieden wurde, sehe ich nur zur Vorlage dieser Vergleichsentscheidung beim JobCenter und dem Hinweis darauf keine anwaltliche Notwendigkeit. Hier würde m.E. ein vernünftiger Dritter ebenfalls zunächst selbst den Kontakt an die behörde suchen.


  • :eek: Mehrfache Widersprüche bei einer Klage wegen rückständiger Mieten?
    Kontakt zur Behörde? HÄH?

    Kasse vier? Ich bin schon auf dem Weg





  • Kasse 4 meldet sich: ich lag (total) daneben. War gedanklich woanders! Sorry.

  • Bin gerade am überlegen, wie ich die Entscheidung verwerten soll, ohne dass das auf Rechtsberatung hinausläuft.

    Ideen?



    Scheinerteilung? :gruebel:



    War irgendwie fälschlicherweise bei den Widersprüchen: Jetzt habt ihr mich aber ganz schön aufs Glatteis geführt.

    Hier: Vermieter kündigt Wohnung - unberechtigt. Also - auch wegen der drohenden Konsequenzen - kann BerH bewilligt werden.

  • Ich will ja hier die nette Runde nicht stören, aber für mich ist das Urteil völlig unverständlich.

    Dann muss das Amt (welches ist egal) seine Zahlungen nach dem jeweiligen Mietvertrag richten? Wenn ich "obliegende hoheitliche Aufgaben der Daseinsvorsorge" schon lese wundert mich gar nichts mehr.

  • Ich finde die Entscheidung cool :cool:

    Bislang wollten die Antragsteller bei der ARGE immer Druck machen nach dem Motto "Bitte überweisen sie mir oder meinem Vermieter schnell die Miete, da ich sonst gekündigt werde". Die lahmarsc... ARGE wird jetzt in ihrem Verhalten noch unterstützt, da sie dem Antragsteller unter Hinweis auf die BGH-Entscheidung darauf verweisen kann, dass ja aufgrund des seit 8 Monaten unbearbeitet vorliegenden Antrags und der fehlenden Gewährung von Unterkunftskosten eine Kündigung seitens des Vermieters gar nicht möglich ist...
    (man beachte die Ironie)


    Wie gut das ich nichts mit ARGEn zu tun habe...

    Und was zieht man aus der Entscheidung für eine weitere Lehre: Wer vermietet ist blöd. Wer an Sozialhilfeempfänger vermietet ist ganz blöd.


    Im übrigen sehe ich nicht, was die Entscheidung mit meiner täglichen Arbeit zu tun haben sollte.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    2 Mal editiert, zuletzt von Ernst P. (19. November 2009 um 10:46)


  • Und was zieht man aus der Entscheidung für eine weitere Lehre: Wer vermietet ist blöd. Wer an Sozialhilfeempfänger vermietet ist ganz blöd.


    Im übrigen sehe ich nicht, was die Entscheidung mit meiner täglichen Arbeit zu tun haben sollte.



    Und wer vermieten kann, dürfte kein Beamter sein :)

  • Ansonsten gilt die Behörenberatung ggf. weiter ( Nachfragen/ Antragstellungen / etc.).



    :2weglach::2weglach::2weglach:

    Behördenberatung? Beim Jobcenter?
    Also hier jedenfalls wird auf Anfragen niemals geantwortet, Anrufe, Briefe, Faxe, alles bleibt unbeantwortet. Geht man vorbei, wird man ohne Termin blöd angepflaumt.

    Jüngstes Beispiel: Mdt (alleinerziehend) wohnt seit über 30 Jahren in (sehr günstiger) Mietswohnung und ist zum ersten und einzigen Mal 2007 mit drei Mieten in Rückstand geraten, weil er die Arge eigentlich gar nicht behelligen wollte. Nun Räumungsklage.
    Also gut, zwei Monate Zeit, um Übernahmeerklärung vorzulegen. Gericht meldet Räumungsklage der Arge, ich schreibe sie auch an und schicke Mdt noch persönlich vorbei. Es geschieht nichts, auf schriftliche Anfragen sowieso gar keine Reaktion. Bei seinem vierten Besuch erzählt man dem Mdten, man werde das Schreiben jetzt fertig machen, bei seinem fünften Besuch, es sei schon verschickt. Als eine Woche später (14 Tage vor Fristablauf)noch nichts passiert ist, schicke ich nochmals mit fetter Überschrift ein Fax und weise darauf hin, dass ich in zwei Tagen eine eA beim Sozialgericht beantragen werde. Arge rührt sich natürlich wieder nicht. Sozialgericht meint, Arge müsste nochmals 10 Tage Stellungnahmefrist haben. Muss ich noch schreiben, dass keine Reaktion des Jobcenters erfolgte? Am letzten Tag der Frist erhalte ich positive eA, nur, wie klappt nun die Zustellung beim Vermieter am selben Tag? Nach zwei Stunden verzweifeltem Versuch bei der Arge anzurufen (je 15 min Warteschleife, dann AB) rufe ich beim Rechtsamt an. Die brauchen ebenfalls 1 1/2 Stunden um jemanden bei der Arge zu erreichen, schaffen es dann aber, dass die Übernahmeerklärung von dort per Fax am selben Tag herausgeht.

    So geht es hier nicht nur mir, sondern allen Kollegen, mit denen ich bisher gesprochen habe.
    Soviel zur Behördenberatung.

    Viele Grüße
    rorikae

    Einmal editiert, zuletzt von rorikae (21. November 2009 um 00:33)

  • Ach ja, noch etwas: Die Sache hat mich mindestens 1 1/2 volle Arbeitstage gekosten, am Ende konnte ich dafür rund 340 EUR abrechnen. Abzgl Auslagen und Steuern dürfte mit viel Glück die Hälfte bei mir geblieben sein, wobei die allgemeinen anteiligen Betriebskosten noch nicht einmal berücksichtigt sind.
    So habe ich meinen ersten Porsche wohl ungefähr im Jahr 2147.

    Viele Grüße
    rorikae

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