Guten Morgen.
In § 9 Ziffer 1. GVO steht, dass die Dienstbehörde bei (in meinem Fall) Eintritt in den Ruhetstand eines GV veranlasst, dass
a) die im Besitz des GVs befindlichen Dienstgegenstände (z. B. Dienstsiegel, Dienststempel, Geschäftsbücher und Akten) an sie abgeliefert werden und
b) die aus dienstlichem Anlass der Verfügung des GV untetrliegenden Gegenstände (z. B. Geld, Giroguthaben, Pfandstücke, Schriftstücke) sichergestellt werden.
Ich stell mir u. a. folgende Fragen:
a) Wie müssen wir als Dienstbehörde mit den Geschäftsbüchern und Akten umgehen? Aufbewahren? Wie lange?
b) Was muss mit den "der Verfügung des GV unterliegenden Gegenständen" passieren?
Und was muss sonst noch bei Eintritt in den Ruhestand eines GV seitens der Dienstbehörde beachtet werden?
Hab den Fall hier zum 1. Mal...
Danke!