Betreuung aufgehoben und Berufsbetreuer gibt Unterlagen nicht heraus

  • Guten Tag,
    ich bin neu in der Betreuungsabteilung und eine Frage an euch. Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.
    Die Betreuung wurde aufgehoben, die Berufsbetreuerin hat Schlussrechnung gelegt, meine Vorgängerin hat geprüft und für ordnungsgemäß befunden und mitgeteilt, dass die Betreuerin die Unterlagen an den Betreuten herauszugeben hat.
    Nun kommt Post von der Betreuerin, die mitteilt, dass der ehemalige Betreute sie tyrannisiert, da er die Originale haben möchte und nicht nur die Kopien. Die Betreuerin meint nun, sie müsse die Belege 10 Jahre aufbewahren und Kopien reichen für den ehem. Betreuten. Ich vermute sie verwechselt da etwas, bspw. wenn Erben nicht zu ermitteln sind.
    Welche Aufgabe habe ich? Muss ich vermitteln, wenn ja, wie?
    Danke schon mal,
    Spurti 12

  • Die Unterlagen stehen im Eigentum des Betreuten, nicht der Betreuerin. Selbstverständlich hat dieser einen Anspruch auf die Originale - § 985 BGB -.
    Eine 10-Jahres-Aufbewahrungsfrist gibt es nicht, auch wenn in grauer Vorzeit mal jemand die Vorschriften des BiliRiG angeführt hat. Der hat die Eigentumsverhältnisse verkannt.

  • Die Unterlagen stehen im Eigentum des Betreuten, nicht der Betreuerin. Selbstverständlich hat dieser einen Anspruch auf die Originale - § 985 BGB -.



    :zustimm:

    die betreuerin kann sich auf EIGENE kosten kopien von ihr wichtigen unterlagen machen (z.B. bei sachen, bei denen sie haftungsansprüche fürchtet). ansonsten muß sie alles - bis auf eigene notizen - an den betreuten herausgeben, also insbesondere den gesamten schriftverkehr mit dritten.

  • Sie wünscht sich die Übergabe der Unterlagen in meiner Anwesenheit, also bei Gericht.


    Das sollte aber eine Ausnahme bleiben, weil das ja nicht zu unseren Aufgaben gehört. Zukünftig bekommt sie das hoffentlich alleine hin.

  • Vielen lieben Dank.
    Habe gerade mit der Betreuerin gesprochen und sie war sehr einsichtig. Sie wünscht sich die Übergabe der Unterlagen in meiner Anwesenheit, also bei Gericht.
    Schönen Tag allen noch...



    Wenn es dafür nicht absolut triftige Gründe gibt, solltest Du mal mit dem Richter bzgl. der Geeignetheit der Berufsbetreuerin reden. Bei einem Ehrenamtler hätte ich da ja noch Verständnis, nicht aber bei einem Berufs- oder Vereinsbetreuer.

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