Hey Leute,
vielleicht ist es hier ja schon irgendwann mal Thema gewesen aber ich hab nichts gefunden. Also frag ich noch mal:
Laut § 1Katasterfortführungsgebührengesetz im Abs 2 heißt es: dass die Gebühr 35 % (vH) der Gebühr für die Eigentumseintragung beträgt. Wir hier in Bayern rechnen aber nur 30 % ab. Ist es in anderen Ländern auch so? Und wenn ja warum? Das mach bei 60.000 Euro Kaufpreis schon so 7-8 Euro aus. Da kommt dann schon was zusammen.
Irgendjemand Ahnung?
Danke
Zinho
Katastergebühr
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Zézinho -
17. Dezember 2009 um 14:06
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