[FONT=Arial (W1)]Gibt es keine hinterlegungsfähige Legitimationsurkunde, muss das Sparbuch aufgelöst werden und der Geldbetrag hinterlegt werden. Angesichts der derzeitigen Sparzinsen ohnedies die bessere Lösung.[/FONT]
Die Problematik besteht allerdings darin, dass der ehemalige Betreuer dies nicht darf.