Löschung Grundschulden

  • Zitat von juris2112

    Aber wirft es sich nicht ein bezeichnendes Bild auf unsere Volljuristenausbildung, dass nicht einmal derlei profane Dinge als Grundwissen vermittelt werden?


    Wirft es. Immobiliarsachenrecht ist nicht Richterdomäne und damit auch an der Uni eher nicht so beliebt. Die Alibiveranstaltung, dass Rechtsreferendare einen Tag im Grundbuch verbringen müssen, könnte man sich eigentlich schenken. Macht eine Woche draus oder lasst es ganz bleiben (oje, ich höre meine GrundbuchkollegInnen schon wieder seufzen... aber von nichts kommt halt nichts).
    Andererseits: Einmal wollte ein Jurastudent nochmal ins Grundbuch. Sozusagen Spezialtag mit mir. Wurde von der damaligen Verwaltung abgeblockt: "Wieso, der hat doch seinen Tag schon gehabt?"

    Aber wieder zum Thema...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Also mir mein Mittagessen geschmeckt und die Sprache hat es mir auch nicht verschlagen, ich kann schon zugeben, wenn etwas eher ungünstig gelaufen ist. Wobei es bisher immer funktioniert hat.

    Lieber juris 2112, es tut mir nun wirklich leid, Deine Zeit in Anspruch genommen zu haben. Sicherlich hätte ich statt des Forums auch diverse Kommentare befragen können, ich habe vielleicht versucht, dass Brett an seiner dünnsten Stelle zu bohren. Bei meiner wöchentlichen Arbeitszeit wollte ich mir einfach mal den Luxus einer bequemen Antwort gönnen, und nicht selbst recherchieren. Ich gebe zu, dass Grundbuchrecht nicht mein Spezialgebiet ist, dafür kann ich es im Insolvenz- und Gesellschaftsrecht bestimmt locker mit Euch aufnehmen. Man kann eben nicht alles wissen, dazu stehe ich.

    Wie sich eine Buchgrundschuld und eine Briefgrundschuld unterscheiden, sind mir durchaus klar. Leider gibt der Grundbuchinhalt außer der Bemerkung "Übergang aufgrund Erbfolge" (stark verkürzt) nicht viel her. Da muss ich wohl noch ein bißchen an der Akte arbeiten. :confused:

    Trotzdem vielen Dank für die Unterstützung :)

  • juris2112 hat schon recht. Einer unserer Dozenten hat immer gesagt (eines der wenigen Dinge die ich mir gemerkt habe):

    "Schauen sie in s Gesetz, es steht alles im Gesetz"

    Meine Erfahrung ist, daß Anwälte bei Rechtsgebieten, wo sie sich nicht so auskennen, eher nicht in s Gesetz schauen, sondern (vermeintlich) Zeit sparen und gleich mal anrufen oder einen Antrag ins Blaue stellen.

    Allerdings hab ich auch so eine Tendenz, daß ich Probleme mal im Forum einstelle, anstatt selber genau nachzulesen....:)

  • Ich finde, wir sollten jetzt bitte an dieser Stelle nicht wieder damit anfangen, gegenseitig übereinander herzuziehen.

    Es ist das gute Recht der Anwälte, hier Fragen zu stellen. Wer meint, die Beantwortung der Frage läge unter seinem Niveau, mag auf das Schreiben einer Antwort verzichten.
    Im übrigen gibt es auch genug Rpfl.-Kollegen (dazu gehöre ich z.T. hin und wieder auch), die hier Fragen stellen, die sich durch ein Blick ins Gesetz oder den Kommentar vielleicht vermeiden ließen. Aber so ist das lösen der Fragen doch viel kommunikativer.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
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  • Dann habe ich vielleicht das Forum auch etwas falsch verstanden. Ich habe immer die Möglichkeit gesehen, hier Fragen an Leute stellen zu können, denen die Materie schon ins Blut übergangen ist. Eine bestimmt mühelose Antwort der Spezialisten ersparrt dem "unterqualifizierten Volljuristen" manchmal eine lange Recherche. Vielleicht neige ich etwas zur Bequemlichkeit, man sehe es mir bitte nach:oops:

  • Ich habe ausweislich meiner diversen Antworten überhaupt kein Problem mit derlei Fragen und ich habe in #20 auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass meine Ausführungen über die Universitätsausbildung nicht gegen Gerit gerichtet sind (sie hat die Akte auch nur übernommen).

    Also liebe Gerit, ruhig weiter "bequem" sein und Fragen stellen. Eine schnelle Antwort erspart langes Suchen. Das ist völlig legitim und wir haben es anfänglich alle sicher auch nicht anders gehalten.

  • Zitat von Gerit
    Vielleicht neige ich etwas zur Bequemlichkeit, man sehe es mir bitte nach:oops:

    Find ich nicht nur bequem sondern vor allem klug, wenn man sich bestimmte Quellen erschließt, um Fälle schnell und richtig zu lösen.

    Man fühlt sich halt immer ein bischen schuldig, wenn man die Hilfe von anderen in Anspruch nimmt und wegen der Anonymität des Forums keine Gegenleistung, z.B. Freigetränke, intensive Urlaubsvertretung....erbringen kann, wie s vielleich unter Kollegen ist, die einander helfen.

  • Nun doch noch eine Frage, die ich mir diesmal unmöglich aus meinen schlauen Büchern heraussuchen kann, oder etwa doch???

    Wenn es sich um eine Briefgrundschuld handelt, muss doch nicht zwingend ein Brief ausgestellt sein. Wo kann ich dies erfahren (damaliger Notar, Grundbuchamt). Welche Nachweise muss ich erbringen, wenn unklar ist, ob ein Brief ausgestellt wurde?

  • Der Brief wird bei Eintragung eines Briefrechts immer von Amts wegen erteilt und dem nach § 60 GBO Empfangsberechtigten übersandt. Wem er übersandt wurde, ergibt sich demzufolge aus den Grundakten.

  • Klar!

    Beim GBA wird sich dann ja endgültig klären, ob es Buch- oder Briefrechte sind.

    Sind es Buchrechte, bist Du aus dem Schneider und es kann wie eingangs dargestellt verfahren werden.

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