Zitat von Stefan zu anderem ThemaWelche Erfahrungen habt Ihr denn mit Institutsverwaltern? Würd mich mal interessieren.
Diese Frage hatte ich vor kurzem gestellt. (leider bisher ohne Antwort [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/midi/traurig/a030.gif])
Nun folgender aktueller Fall: Ein Institutsverwalter, nicht vor Ort ansässig, hatte scheinbar, aber nicht nachweisbar, die Inbesitznahme von einem Rechtsanwalt vor Ort vornehmen lassen. Der Inbesitznahmebericht deutete darauf hin.
Nun kommt die erste Abrechnung und siehe da, das Verwaltungskonto wird auf den Namen des besagten Rechtsanwalts geführt. Nun ist aber die Zwangsverwaltertätigkeit höchstpersönlich wahrzunehmen. Ich finde, einen eklatanteren Verstoß kann es kaum geben. Ich werde den Institutsverwalter wohl entlassen. Oder was meint Ihr?