Dass wegen der rechtlichen Defizite Betreuungssachen besonders anfällig für Mißbrauch sind, ist uns allen ja bekannt.
Dies trifft auf viele andere Bereiche genauso zu. Aber in den anderen Bereichen prüft der LG Präsi gar nichts.
Jein. Die Kotrollpflichten und -rechte sind ja schon sehr unterschiedlich. Natülich lassen sic auch in anderen Disziplinen kriminelle Tätigkeiten entfalten, aber die Überwachung der Tätigkeit eines gerichtlich eingesetzten gesetzlichen Vertreters hat schon eine andere Bedeutung als z. B. die Prüfung einer Genehmigungserklärung im Register- oder Grundbuchverfahren.
Insolvenzsachen sind ab welchem verwalteten Vermögen vorzulegen?